Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 90

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aller an die betroffene Familie ausbezahlten Leistungen mehr Transparenz geschaffen, und die Auszahlungsbelege derart gestaltet werden, dass auf einen Blick Aufschluss über den Stand der Auszahlungen erlangt werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der die Vereinheitlichung der Antrags- und Aus­zahlungsmodalitäten der Familienleistungen in Österreich, insbesondere den Zeitpunkt und die zuständige Stelle betreffend, vorsieht."

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


12.37.44

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Zuhörer auf der Galerie! Werte Fern­sehzuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst ein Wort zur Kollegin Gartel­gruber: Niemand beabsichtigt, die Kinder frühzeitig abzuschieben, es werden nur Wahlmöglichkeiten geschaffen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, mit dem Geld ihr Leben zu gestalten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass jetzt eine Möglichkeit geschaffen wurde, die es nun Männern erleichtert, sich mehr der Kindererziehung zu widmen – und da ist unsere Frauenministerin lobend zu erwähnen, die das immer sehr in den Vordergrund gestellt hat. Die Einkommen der Männer sind leider Gottes noch immer wesentlich höher als die der Frauen, und daher nehmen oft Männer das Kinderbetreuungsgeld nicht in Anspruch, weil sie es sich einfach von der Einkommenssituation der Familie her nicht leisten können. Daher ist es wichtig, dass nun auch das einkommensabhängige Kindergeld kommt. Dieses wird auch von den Experten begrüßt, die es als sozial treffsicher bewerten.

Verbunden mit diesem Gesetz ist auch die Einführung einer relativen Zuverdienst­grenze, die in vier Varianten bis 60 Prozent des Bruttoeinkommens vor der Karenz bedeutet. Es gibt den Mehrkinderzuschlag, der auf 50 Prozent angehoben wird, ge­nauso eine längere Bezugsdauer für Alleinerziehende mit einem Einkommen unter 1 200 €, wenn der Antrag auf Unterhalt gestellt wurde.

Noch etwas ganz, ganz Wichtiges: Wir haben hier im Hohen Haus vor wenigen Monaten beschlossen, dass Menschen, die den Kindergeldzuschuss bekommen haben, nun diesen nicht zurückzahlen müssen. Das wird jetzt in eine wirkliche Beihilfe umgewandelt und diesen Menschen zumindest ein Jahr lang stark geholfen. (Beifall bei der SPÖ.)

All diese Faktoren sind wichtig, und daher müssen die Eltern dementsprechend infor­miert sein. Wenn man diese fünf Varianten auf einer Seite zusammenschreibt und der Kindergeldrechner noch dazukommt, dann kann sich jeder genauestens informieren, was dieses Gesetz für den Einzelnen bedeutet.

Ich darf nun ganz kurz zum Antrag der Abgeordneten Kitzmüller Stellung beziehen. Wir von der SPÖ legen unser Hauptaugenmerk nicht auf eine möglichst lange Karenz,


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