Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 273

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Faktum ist, dass die neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behin­derung in einer großen Zahl dann, wenn die Förderungen ausgelaufen waren, ihr Be­schäf­tigungsverhältnis wieder verloren haben. Nicht einmal 30 Prozent wurden nach Auslaufen dieser Maßnahmen weiter beschäftigt.

In Ihrem Antrag verbreiten Sie aber die nächste Unwahrheit, indem Sie behaupten, die Integrationsbeihilfe sei auch abgeschafft worden. – Das stimmt überhaupt nicht, denn diese bleibt in vollem Umfang aufrecht.

Aufgrund all dieser Argumente haben wir eben den Beschluss gefasst, diesen Antrag in der Vorwoche im Sozialausschuss abzulehnen, und ich hoffe – das sage ich auch ganz offen –, dass Sie von der FPÖ daraus lernen, denn wenn man ständig nur Unwahrheiten verbreitet, kommt man nicht weiter. (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.12.51

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird es natürlich noch schwieriger, Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu inte­grieren. Das ist nicht ganz einfach. Wir haben gerade gehört, mit 600 € pro Monat sind Betriebe gefördert worden, wenn sie Menschen mit Behinderung eingestellt haben. Dann aber, wenn die Förderung ausgelaufen ist, hat man sich wieder von diesen Menschen verabschiedet.

Das ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss, nur: Wir dürfen auch nicht glauben, dass durch diese Förderung die Leute zu 100 Prozent weiter beschäftigt werden. Da ist halt die Frage zu stellen: Sind 30 Prozent Weiterbeschäftigung in Ordnung oder nicht?

Meiner Meinung nach sollte man daran weiterarbeiten, dass Menschen mit Behinde­rung in Betriebe integriert werden, in diesen beschäftigt werden, denn das trägt zum Selbständigwerden dieser Menschen bei; weiters sind sie sozialversicherungsrechtlich abgesichert und können ein selbstbestimmtes Leben führen. Das ist das Wichtige dabei, genau darum geht es. (Abg. Kickl: Jetzt kommt die Taschengeld-Variante!)

Zu überlegen ist daher, wie und wo wir Wege finden können, dass Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt unterkommen können, dass sie einen Arbeitsplatz bekommen.

Herr Bundesminister, wir haben ja heute schon über Transferleistung und Transparenz bei Förderungen debattiert, daher: Das ist genau so ein Fall, wo man sich überlegen müsste, wie man Betriebe, die Förderungen, die öffentliche Gelder erhalten, ver­pflichten kann, Menschen mit Behinderung – eben mit einer gewissen Quote – einzu­stellen.

Ausgleichszahlungen beispielsweise werden oft umgangen. Aber das wäre eine Mög­lichkeit, durch Offenlegung von Transferleistung Betriebe, die öffentliche Unter­stützung erhalten, zu verpflichten, Menschen mit Behinderung verstärkt aufzunehmen, um am Arbeitsmarkt unterzukommen. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pack. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Wo war das BZÖ eigentlich? – Ruf bei der SPÖ: Im Solarium!)

 


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