Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 14

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11.01.48Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Justiz betreffend Regierungsjustiz und Ministerblockade (3556/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 3556/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Am 10. Juli 2009 beschloss der Nationalrat die Einsetzung eines Untersuchungsaus­schusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments. Gegenstand der Untersuchung ist unter anderem die Aufklärung, ob politische Mandatare in der XXIII. Und XXIV. Gesetzgebungsperiode gesetzwidrig überwacht wurden.

Der Untersuchungsausschuss fasste zu diesem Teilbereich der Untersuchung in seiner Sitzung vom 17. Juli 2009 folgenden Beweisbeschluss:

2.1. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maßnah­men nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) betroffen waren, ob die Abgeordneten dabei als Zeugen oder Beschuldigte geführt wur­den, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtli­chen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Strafverfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden, wobei jedenfalls aber nicht nur folgende Fälle untersucht werden sollen:

a) die Einholung von Auskünften über Daten einer Nachrichtenübermittlung betreffend den Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 und allenfalls damit zusammenhängende weitere Maßnahmen;

b) die Anregung der Beschlagnahme von Datenträgern des Abgeordneten Dr. Peter Pilz in einem Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für interne Angelegenheiten ;

c) das Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und allenfalls weitere damit zusammenhängende Verfahren gegen den Abgeordneten Dr. Peter Pilz und dort allen­falls gegen Dr. Pilz oder weitere Personen verhängte Maßnahmen.

2.2. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maßnah­men nach dem 3. oder 4. Teil des SPG betroffen waren, welche Umstände dazu führ­ten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wur­den, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

2.3. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode in Schriftstücken des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) erwähnt wurden, von diesen


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