Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 74

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ziert. Dieses Modell von Ausgleichszahlungen, welches die eindeutigen Mehrbelas­tungen einzelner Länder ausgleicht, wird hier seit Jahren erfolgreich angewandt. Die jeweiligen Beitragszahlungen errechnen sich prozentual aus dem jeweiligen nationalen Bildungsbudget.

Im Wintersemester 2008/2009 kamen nach Angaben des Wissenschaftsministeriums mit ca. 18.000 Studierenden sieben Prozent aller in Österreich Studierenden aus Deutschland. Nur durch ein baldiges Umsetzen eines Modells basierend auf der skandinavischen Bildungskooperation, können die Mehrbelastungen Österreichs ge­dämpft werden.

In einem ersten Schritt sollen bilaterale Gespräche mit Deutschland geführt werden, um das Bewusstsein zu schaffen, dass Österreich nicht alleine die Ausbildungskosten für Studierende aus Deutschland, die nach Abschluss Ihrer Ausbildung zu einem großen Teil in Ihre Heimat zurück gehen, tragen kann. In weiterer Folge soll über das Ausmaß der notwendigen Ausgleichszahlungen verhandelt werden.

Nicht nur die Grünen, auch die Österreichische HochschülerInnenschaft und einige Rektoren sprechen sich mittlerweile für Ausgleichszahlungen aus. Selbst für den Vorsitzenden der Universitätenkonferenz, Rektor Christoph Badelt, wären solche Ausgleichszahlungen "in einem Gesamtpaket eine sinnvolle Maßnahme".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich mit der Bundesrepublik Deutschland bilaterale Gespräche über Ausgleichszahlungen zu beginnen, um die durch den Zuzug deutscher Studierenden entstehenden Mehrkosten Österreichs zu reduzieren.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte. (Abg. Grosz – auf die an das Rednerpult tretende Abg. Dr. Oberhauser weisend –: Jetzt spricht die Begleitpartei der Österreichischen Volkspartei!)

 


14.19.19

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn diese Dis­kussion heute eines gebracht hat, dann ist es, klar zu zeigen, wie die unterschiedlichen Parteien mit der Frage beziehungsweise dem Thema Bildung und Hochschulzugang umgehen.

Wenn ich die Rede des Herrn Bundeskanzlers am Beginn dieser Debatte hinsichtlich der Forderungen und der Fakten zusammenfasse, so spricht unser Bundeskanzler über freien Zugang ohne soziale und finanzielle Barrieren; er spricht von einem Bekenntnis dazu, dass die Akademikerquote – von der wir wissen, dass sie derzeit zu niedrig ist – anzuheben ist; er sagt, dass der Hochschulzugang von Studierenden nicht mehr vom Bildungsstand der Eltern abhängig sein darf; er gibt ein Bekenntnis dazu ab, dass die Finanzierung der Universitäten, des tertiären Bildungssektors auf 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in dem gegebenen Rahmen bis zum Jahr 2020 angehoben werden soll; und er erneuert auch seine Forderungen an den Herrn Wirtschafts­minister, einen Hochschulplan für die nächsten Jahre vorzulegen.

 


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