Täuschung Nummer eins: Sie sprechen von anzuwendenden Kollektivverträgen. – Dazu brauchen Sie kein Gesetz und vor allem: Die anzuwendenden Kollektivverträge kann sich der Arbeitgeber aussuchen, wobei die Mindestlöhne in keinem davon höher als 1 200 € brutto sind. Vor allem haben die 90 Prozent Scheinselbständigen von diesen Kollektivverträgen absolut nichts.
Meine Damen und Herren! Der Postmarkt ist heute ein Niedriglohnsektor mit ungeschützten prekären Arbeitsverhältnissen. Ihr Postmarktgesetz ändert daran ganz genau gar nichts. Frau Ministerin Bures, Sie haben es verweigert, mit uns über einen gesetzlichen Branchenmindestlohn zu reden. Sie haben es verweigert, festzulegen, dass private Postdienstleister ihre Dienstleistungen über unselbständige Beschäftigungsverhältnisse erbringen müssen. Das alles haben Sie verweigert.
Meine Damen und Herren, mit diesem Postmarktgesetz lässt die Regierung alle Beschäftigten auf dem Postmarkt im Stich!
Wir Grüne tun das nicht, und deshalb werden wir diesem Gesetz keinesfalls zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
11.50
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. 10 Minuten. – Bitte.
11.50
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf von unserer Regierungsseite in Vertretung des verhinderten Staatssekretärs Reinhold Lopatka feststellen, dass es sich um ein durchaus herzeigbares und vertretbares Ergebnis handelt, zu dem wir selbstverständlich stehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Öllinger: Da sind Sie arm dran!)
Meine Damen und Herren, ich glaube auch nicht, dass Anlass und Inhalt des heutigen Gesetzes unbedingt der Stoff für irgendwelche Heldensagas sein können und für eine Abrechnung mit dem System nach dem Motto Gut und Böse geeignet sind. Ich darf an dem anknüpfen, was Herr Strache gesagt hat: Da ist die böse EU, gegenüber der wir uns immer als Musterschüler zeigen und alles nachmachen müssen, zitiert worden und der Anlass für diese Regelung. Es stimmt, aber der Anlass geht noch einen Schritt weiter: Er hat ganz simpel und einfach damit zu tun, dass das Postmonopol im Jahr 2011 eben auslaufen wird und somit eine Neuregelung zwingend notwendig ist. Und die Neuregelung hat Klarheit zu bringen und auch Orientierung, nicht nur für die Post, sondern möglicherweise auch für andere Anbieter im Wettbewerb.
Wenn Sie jetzt das alles, diese jetzt vorliegende Gesetzesinitiative dafür haftbar machen, dass eine bestimmte Entwicklung da ist, dann, muss ich sagen, kann dies nicht ganz zusammenpassen, denn diese Entwicklung – das haben ja mehrere von Ihnen angesprochen – gibt es seit rund 15 Jahren, und zwar deswegen, weil mit dieser Organisationsstruktur und bei einer Kundenbesuchsfrequenz von einem Besucher pro Tag einfach nicht kostendeckend zu arbeiten ist, dem Kosten-Nutzen-Prinzip nicht entsprochen werden kann, auf welcher Gesetzesgrundlage auch immer. Daher hat es diese Tendenz zu Schließungen gegeben, weil das marktmäßig nicht anders durchzuführen war.
Wenn hier und heute ein Gesetz vorliegt, dann ist es wenigstens eines, das diese Unsicherheit dahin gehend, was noch alles an Schließungen, an Änderungen kommen wird, ganz klar beendet. Das ist auch unser Ansatz: Es gibt Sicherheit, es gibt Klarheit. Vor allem ein Ansatzpunkt ist ganz wichtig, er gibt Sicherheit für die Bevölkerung: Es ist die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen gewährleistet. Das gilt nicht nur für den Großstadtbereich, sondern das gilt auch für den Landbereich.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite