eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Bericht des Verkehrsausschusses über das Volksbegehren (343 d.B.) "Stopp dem Postraub" (458 d.B.) in der 45. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 18. November 2009
Mit 1.1.2011 muss der österreichische Postmarkt
gemäß der 3. Postrichtlinie (Richtli-
nie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar
2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des
Binnenmarktes für Postdienste) völlig liberalisiert werden. Das
dadurch notwendig gewordene neue Postmarktgesetz regelt unter anderem den
Universaldienst, der künftig von der Österreichischen Post AG
geleistet wird. Die Tatsache, dass der Universaldienst künftig von der
Österreichischen Post AG geleistet wird, wird grundsätzlich unterstützt.
Im Postmarktgesetz wird zwar erstmals eine Mindestzahl der durch den Universaldienstbetreiber einzurichtenden Postgeschäftsstellen, 1.650, vorgeschrieben. Als Postgeschäftsstellen gelten dabei aber nicht nur die herkömmlichen und von der Bevölkerung äußerst geschätzten Postämter sondern auch Postpartner, die nur einen Teil der Leitungen eines Postamtes erbringen und dies zudem durch nichtposteigene Mitarbeiter, deren Ausbildung sich auf 3 Tage Schulung beschränkt.
Auch wenn in Einzelfällen Postpartnern die ideale Lösung sein mögen, so sollte dies doch auf Einzelfälle beschränkt bleiben. Denn es ist dringend nötig, den Universaldienst mit den gut ausgebildeten und qualifizierten posteigenen Mitarbeitern zu leisten, die in das Unternehmen Österreichische Post AG eingebunden sind.
Verschiedene Bestimmungen im neuen Postmarktgesetz sowie angekündigte Sparmaßnahmen wie beispielsweise großangelegte Postamtsschließungen und ein massiver Personalabbau lassen die Befürchtung zu, dass die Österreichische Post AG den Universaldienst in der Regel nicht mit dem posteigenen Mitarbeitern leisten will, sondern die Postämter weiter reduziert werden sollen und verstärkt postfremde Personen die Erbringung des Universaldienstes übernehmen sollen.
Die Anliegen des Postvolksbegehrens, welches unter anderem die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch die Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung, die Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz, welche durch die Post AG zu führen sind und die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicherstellen, gefordert hat, wurde seitens der Regierungsfraktionen, in keinster Weise umgesetzt.
Im Sinne von 140.582 Österreicherinnen und Österreichern stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, ehebaldigst Gespräche mit den Betreibern des Postvolksbegehrens und der Österreichischen Post AG aufzunehmen, um eine Umsetzung der Forderungen des Postvolksbegehrens insbesondere im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG sowie einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen vor allem im ländlichen Bereich sicherzustellen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. 2 Minuten. – Bitte.
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