fizieren, ohne für das eigene Land irgendwelche Ausnahmebestimmungen herauszuholen, und sich dann fragen lassen müssen, warum sie Paradeeuropäer seien.
All das kann in neuen Verträgen neu diskutiert, neu bestimmt werden, aber in der jetzigen Situation, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir froh – nach dieser heutigen Diskussion –, dass die österreichische EU- und Außenpolitik bei Bundeskanzler Werner Faymann und Außenminister Michael Spindelegger in guten Händen ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.27
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. Restredezeit Ihrer Fraktion: 4 Minuten. – Bitte.
17.27
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Anmerkungen zur Österreichischen Volkspartei. Es hat heute geheißen – das glaubt Ihnen ohnehin niemand, aber ich will auch den konkreten Gegenbeweis antreten –, dass es der ÖVP auch in Sachen EU immer nur um die besten Köpfe gehe und nicht um die parteipolitische Färbung, wie Herr Kollege Schüssel erklärt hat.
Ein Mitglied der sogenannten Schüssel-Junta – es ist jetzt auch in den Medien bekannt, dass es auch diese Abspaltung innerhalb des ÖVP-Klubs gibt –, nämlich Martin Bartenstein, erklärt im morgigen „News“ das genaue Gegenteil von Herrn Schüssel. Er sagt nämlich, vereinbart sei gewesen: ein SPÖ-Ticket für den Europäischen Gerichtshof, nämlich Maria Berger, und ein ÖVP-Ticket für den Kommissar, nämlich Willi Molterer. (Abg. Neubauer: Parteiproporz der schlimmsten Sorte ist das!)
Das ist die Politik von ÖVP und SPÖ, nämlich Postenschacher. (Beifall beim BZÖ.) Die Aussage des Herrn Kollegen Schüssel, es gehe Ihnen nie um die parteipolitische Färbung, ist völlig falsch.
Im Zusammenhang mit EU und Europa komme ich zu einem zweiten Thema, das ich ansprechen möchte – in der Folge der EU-Wahl –, nämlich zur Frage der Wahlkampfkostenrückerstattung. Auch das ist ein wichtiges Thema. Alle Parteien haben sich ein Körberlgeld genehmigt.
Warum? – Es wurde vereinbart, dass es eine Wahlkampfkostenrückerstattung in der Höhe von 12,4 Millionen € für diesen EU-Wahlkampf geben wird. Man hat damals gewusst, dass der Vertrag von Lissabon in Kraft treten und damit auch das BZÖ sein Wahlziel erreichen wird, nämlich einen Mandatar in das EU-Parlament zu entsenden, und dass damit auch dem BZÖ ein Rechtsanspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung zusteht. Dennoch haben die Parteien SPÖ, ÖVP, Grüne, FPÖ und auch Hans-Peter Martin gesagt, das interessiere sie nicht, das werde nicht angepasst, sondern haben das Geld von allen gemeinsam einkassiert – für das BZÖ-Geld solle dann der Steuerzahler zusätzlich aufkommen. – So, meine Damen und Herren, geht das bitte nicht! (Beifall beim BZÖ.)
Wir fordern Sie auch von dieser Stelle aus auf, das Körberlgeld, das Sie zu Unrecht kassiert haben, zurückzuzahlen! Das heißt konkret für die ÖVP, Herr Kopf – zum Mitschreiben –, wir bekommen von Ihnen 200 000 €, wir bekommen von der SPÖ, Herr Cap, 150 000 €, Hans Peter Martin hat 100 000 € an uns zu zahlen, die FPÖ 70 000 € und die Grünen 60 000 € – und nicht der Steuerzahler! Sie haben zu Unrecht Körberlgeld kassiert. Zahlen Sie das zurück und gewähren Sie auch dem BZÖ den Rechtsanspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung, der uns zusteht!
Zum Schluss noch eine zweite Anmerkung zu Kollegem Schüssel. Zum Vertrag von Lissabon hat er erklärt – und das ist unrichtig, da muss ich ihn korrigieren –, dass dieser sicherstellt, dass auch in Zukunft Österreich immer einen EU-Kommissar haben
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