Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 263

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In diesem Sinne unterstützen wir diesen Antrag und werden wir selbstverständlich auch künftig darauf achten, dass sorgsam mit Sonne und Solarium umgegangen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Wer geht denn am meisten ins Solarium?)

 


22.28.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der vorliegende Antrag hat zwei Punkte, die wichtig und interessant sind. Das Erste ist einmal das mit den Warn- und Schutzvorschriften. No na, ohne Spielregel, ohne Warnung vor gefährlichen Zuständen geht es nun einmal nicht! – Das ist das eine.

Der zweite Punkt – und das ist der wesentlich interessantere – ist, dass wir für unsere Kinder und Jugendlichen den Einsatz oder das Verwenden dieser Anlagen verbieten. Jetzt habe ich schon gehört: Na ja, ist man da nicht ein bisschen überregulativ? Wollen wir das? Wollen wir alles verbieten?

Wir verbieten den Kindern einmal das Rauchen bis zu einem gewissen Alter. Wir ver­bieten ihnen genauso das Trinken, weil das für die gesunde Entwicklung der Kinder einfach notwendig ist. Warum sollen wir jetzt, wenn wir genau wissen, was für medizini­sche Auswirkungen, welche pathologischen Auswirkungen das hat, es den Kindern er­lauben? – Es wäre sinnlos, und wenn wir heute unseren Job hier herinnen, unsere Auf­gabe als Gesetzgeber ernst nehmen, dann müssen wir unsere Kinder komplett und umfassend sichern. Das bedingt auch den Schutz in diesen Solarien beziehungsweise vor den Anlagen und Strahlen. (Abg. Dr. Matznetter: Aber wer schützt denn jetzt Petz­ner?)

Wie die Schäden bei Erwachsenen, die wir natürlich nicht umfassend schützen, ausse­hen, das kann man in der Natur betrachten; Herr Kollege Matznetter geht ja direkt dar­auf ein. Ich möchte mich aber auf die Kinder konzentrieren, und in diesem Sinne ist das ein guter Antrag, den wir auch unterstützen wollen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


22.30.06

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über diesen gemeinsa­men Antrag gehört, den wir auch mittragen. (Abg. Riepl: Wo ist Westenthaler?) Wir werden ihn deshalb mittragen, weil er Jugendliche schützt, weil er Kinder und Jugendli­che schützt und es eben einschlägige Studien gibt, wonach es zu gesundheitlichen Problemen kommen kann. Länder wie Deutschland, Frankreich, Spanien, Portugal und Teile von Italien haben schon ähnliche Maßnahmen umgesetzt und sind Vorreiter. Ös­terreich zieht mit diesem Antrag nach.

In Deutschland ist das Verbot für Jugendliche bis 18 seit August dieses Jahres gültig. Für mich stellt sich die Frage, wo man jetzt vom Alter her die Grenze einzieht. Man darf in Österreich mit 16 rauchen, man darf mit Einschränkungen Alkohol trinken, man darf mit 16 Jahren wählen. Vielleicht sollte man beim Solarienverbot auch diese Altersgren­ze heranziehen. (Beifall beim BZÖ.)

Davon abgesehen müssen wir aber selbstverständlich auch dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Bestimmungen, was die Stärke der verwendeten UV-Röhren angeht,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite