Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 265

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Tatsache ist, dass UV-Strahlen für junge Haut besonders schädlich sind. Je mehr Son­ne Kinder und Jugendliche abbekommen, desto höher ist das Risiko, dass sie als Er­wachsene Hautkrebs bekommen. Laut deutscher Krebshilfe bekommt ein Mensch bis zum 18. Lebensjahr bereits 80 Prozent der UV-Strahlung des gesamten Lebens ab. Untersuchungen zufolge steigt das Krebsrisiko um 75 Prozent, wenn Menschen vor dem 30. Geburtstag mit der Nutzung von Solarien beginnen, denn die Haut vergisst nicht und unsichtbar angelegte Schäden können noch 30 Jahre später Hautkrebs aus­lösen.

Die Beliebtheit von Solarien gerade bei jungen Menschen liegt an den gängigen Schönheitsidealen. Gebräunte Haut steht in unserer Kultur für gesund, aktiv, leistungs­fähig und urlaubsverwöhnt. Natürlich sind die Risiken von zu viel Sonnenbestrahlung, egal ob natürlichen oder künstlichen Ursprungs, bekannt, aber Gefahren werden ein­fach verdrängt.

Hautärzte sagen, dass bei 50 Sonnenbädern im Jahr das Limit für die Haut von Mittel­europäern erreicht ist – egal, ob die Sonne vom Himmel oder aus der Röhre kommt. Das muss die Botschaft sein, die verstärkt an den Mann und die Frau zu bringen ist – egal, ob an Jugendliche, die Bräune einfach cool finden, oder an Erwachsene, die oft in Hochrisikobereichen der Strahlung brutzeln.

Das Solarienverbot für Jugendliche unter 18 Jahren wird nur dann das richtige Mittel sein, wenn die Umsetzung entsprechend kontrolliert wird und wenn eine flächende­ckende Aufklärung in der Schule dazu beiträgt, Risikobewusstsein zu entwickeln, näm­lich dass häufige Sonnenbäder in Solarien, beim Skifahren oder im Urlaub ebenso un­ser Hautkonto belasten wie akute Verbrennungen bei einem Sonnenbrand. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Faul gelangt nun zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.37.20

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich in aller Kürze über diese Einstimmig­keit heute, wiewohl ich mich sehr wundere, dass auch das BZÖ heute geschlossen mit­stimmt. Euer ganzes Image, das Kracher- und Macherimage kommt ja zu großen Tei­len aus der Retorte, aus dem Solarium. Trotzdem ist offenbar auch Einsicht vorhanden.

Ich stelle mir immer vor, wie Stefan Petzner aussehen würde mit meiner natürlichen Herbstblässe, Gruftblässe. Das wäre nicht gar so gescheit für dich!

Herr Bundesminister, ich möchte auf der einen Seite grundsätzlich zur Verordnung, auf der anderen Seite auch zur Exekutierbarkeit Stellung nehmen. Man sollte bei solchen Dingen immer schauen, wie wir das über die Rampe bringen. Kollege Deimek von der FPÖ hat das angesprochen. Weil sich Frau Schatz so aufgeregt hat über die Werbung, die die Handelskammer macht, ist zu fragen: In wie vielen anderen Fällen haben wir nicht Werbung für Süßigkeiten, für Cola, für Zackzackzack, und wir können sie auch nicht abwehren, obwohl wir in Wirklichkeit wissen, dass es unseren Kindern schadet?!

Ich habe ein ganz besonderes Problem mit Anlassgesetzgebung. Es werden beispiels­weise Laptops beworben, obwohl wir wissen, wie viele heute computersüchtig, inter­netsüchtig sind. Heute wird das Mobiltelefon so beworben und bereits den jüngsten Ju­gendlichen in die Hand gedrückt, obwohl wir wissen, wie schädlich das ist.

Ich denke noch zurück, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wie wir wegen einem einzigen Jagdunfall diskutiert haben, dass wir die Jagd mehr kontrollieren müssen. Bei einem einzigen Pistolenmord haben wir gesagt, dass alle Waffen abgeschafft werden


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