18.56
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Zur Umsetzung der EU-Kontrollrichtlinie für Kraftfahrer bis 1. Jänner 2010 im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz: Bisher haben wir eine Diskrepanz zwischen Kraftfahrgesetz und Arbeitsrecht, was in der Praxis zu großer Verunsicherung der Rechtsanwender führt. Diese Unklarheiten sollen durch eine Harmonisierung beseitigt werden. Zum Beispiel gelten, wie schon erwähnt, die Fahrtenschreiber bisher als Regel in Österreich. Hier sollen in Zukunft die Kontrollgeräte zum Einsatz kommen. Das wird geändert, und das ist ein wichtiger Schritt. Hinsichtlich von Fahrzeugen, in die das Kontrollgerät ohne Verpflichtung bereits eingebaut ist, soll es zu einer Entweder-oder-Bestimmung kommen.
Die Umsetzung der Kontrollrichtlinie wird weiters zum Anlass genommen, durch die Umstellung der Systematik eine deutliche Vereinfachung der Strafbestimmungen zu erzielen. Diese Richtlinienumsetzung ist eine Erleichterung für Unternehmen, gibt Rechtssicherheit und vereinheitlicht europaweit die Tatbestände.
Besonderes Augenmerk möchte ich jedoch auf die Ausschussfeststellung in Bezug auf die Fahrtunterbrechungen gemäß Artikel 7 der Verordnung legen. Hier geht es zum Beispiel um Fahrzeuge der Straßenbauämter, die für den Winterdienst eingesetzt werden. Darunter sind auch Fahrzeuge von beauftragten Unternehmen zu verstehen.
Dies ist einerseits eine wichtige Anpassung für kleine Gemeinden und hier wiederum für die Bürgermeister und die Gemeindebudgets, dass man sie mit größeren Gemeinden gleichstellt, auch wenn sie selbst nicht so einen großen Fuhrpark besitzen – das hilft natürlich weiter –, auf der anderen Seite ist das auch für die Unternehmen, die das betreiben, ganz wichtig. Wir haben in diesem Bereich sehr viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die im Rahmen der überbetrieblichen, oft in Maschinenringen organisierten Zusammenarbeit wichtige Dienste für unsere Gesellschaft leisten.
Es wird in den letzten Tagen sehr viel über das Klima geredet, doch wir sollten auch bedenken, dass wir in unseren Breiten mit gewissen Klimaeinschränkungen zu leben haben. Gerade im Winter ist uns das oft nicht bewusst, weil die Straßen ja perfekt geräumt sind. Wenn wir uns laut Meteorologen über weiße Weihnachten freuen können, möchte ich all jenen danken, die in diesen Zeiten im Winterdienst tätig sind, und bin zuversichtlich, dass wir mit diesem Gesetz eine notwendige Anpassung auch für diesen Bereich schaffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.59
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
18.59
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Kontrollrichtlinie begrüßen wir genauso wie die Vereinfachung der Strafbestimmungen je nach Schwere der Delikte. Es ist ja so, dass die Einführung des digitalen Kontrollgerätes im Jahr 2005, also während unserer Regierungsverantwortung, ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und überhaupt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kraftfahrzeuglenker war. (Beifall beim BZÖ.)
Mit dem Einsatz dieses modernen Systems wird auf einfache Weise eine Überprüfung ermöglicht, ob Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten auch einhalten.
Diese Fahrerkarte ist ebenfalls mit einem Lichtbild ausgestattet, genauso wie der Scheckkartenführerschein. Herr Bundesminister, deswegen wäre es überhaupt kein
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