Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 212

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18.56.27

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Zur Umsetzung der EU-Kontrollrichtlinie für Kraftfahrer bis 1. Jänner 2010 im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz: Bisher haben wir eine Diskrepanz zwischen Kraftfahrgesetz und Arbeitsrecht, was in der Praxis zu gro­ßer Verunsicherung der Rechtsanwender führt. Diese Unklarheiten sollen durch eine Harmonisierung beseitigt werden. Zum Beispiel gelten, wie schon erwähnt, die Fahr­tenschreiber bisher als Regel in Österreich. Hier sollen in Zukunft die Kontrollgeräte zum Einsatz kommen. Das wird geändert, und das ist ein wichtiger Schritt. Hinsichtlich von Fahrzeugen, in die das Kontrollgerät ohne Verpflichtung bereits eingebaut ist, soll es zu einer Entweder-oder-Bestimmung kommen.

Die Umsetzung der Kontrollrichtlinie wird weiters zum Anlass genommen, durch die Umstellung der Systematik eine deutliche Vereinfachung der Strafbestimmungen zu er­zielen. Diese Richtlinienumsetzung ist eine Erleichterung für Unternehmen, gibt Rechtssicherheit und vereinheitlicht europaweit die Tatbestände.

Besonderes Augenmerk möchte ich jedoch auf die Ausschussfeststellung in Bezug auf die Fahrtunterbrechungen gemäß Artikel 7 der Verordnung legen. Hier geht es zum Beispiel um Fahrzeuge der Straßenbauämter, die für den Winterdienst eingesetzt wer­den. Darunter sind auch Fahrzeuge von beauftragten Unternehmen zu verstehen.

Dies ist einerseits eine wichtige Anpassung für kleine Gemeinden und hier wiederum für die Bürgermeister und die Gemeindebudgets, dass man sie mit größeren Gemein­den gleichstellt, auch wenn sie selbst nicht so einen großen Fuhrpark besitzen – das hilft natürlich weiter –, auf der anderen Seite ist das auch für die Unternehmen, die das betreiben, ganz wichtig. Wir haben in diesem Bereich sehr viele land- und forstwirt­schaftliche Betriebe, die im Rahmen der überbetrieblichen, oft in Maschinenringen or­ganisierten Zusammenarbeit wichtige Dienste für unsere Gesellschaft leisten.

Es wird in den letzten Tagen sehr viel über das Klima geredet, doch wir sollten auch bedenken, dass wir in unseren Breiten mit gewissen Klimaeinschränkungen zu leben haben. Gerade im Winter ist uns das oft nicht bewusst, weil die Straßen ja perfekt ge­räumt sind. Wenn wir uns laut Meteorologen über weiße Weihnachten freuen können, möchte ich all jenen danken, die in diesen Zeiten im Winterdienst tätig sind, und bin zu­versichtlich, dass wir mit diesem Gesetz eine notwendige Anpassung auch für diesen Bereich schaffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.59.05

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Kontrollrichtlinie begrüßen wir genauso wie die Vereinfachung der Strafbestimmungen je nach Schwere der Delikte. Es ist ja so, dass die Einführung des digitalen Kontrollgerätes im Jahr 2005, also während unserer Regierungsverantwortung, ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und überhaupt zur Verbesserung der Arbeitsbedin­gungen der Kraftfahrzeuglenker war. (Beifall beim BZÖ.)

Mit dem Einsatz dieses modernen Systems wird auf einfache Weise eine Überprüfung ermöglicht, ob Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten auch einhalten.

Diese Fahrerkarte ist ebenfalls mit einem Lichtbild ausgestattet, genauso wie der Scheckkartenführerschein. Herr Bundesminister, deswegen wäre es überhaupt kein


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