Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (471 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (538 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 46. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
21.55
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär!
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesgesetz, mit
dem das KommAustria-Gesetz geändert wird, sieht ein Aufsichtsrecht der
Unterrichtung für die obersten Organe vor, konkret für den
Bundeskanzler auf der einen Seite, aber auch für die Bundesministerin
für Verkehr, Innovation und Technologie auf der anderen Seite, die befugt
ist, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der
Telekom-Control-Kommission, des Postsenats der Telekom-Control-Kommission sowie
der Post-Control-Kommission zu unterrichten. Der Bundeskanzler wiederum ist
befugt, sich über
alle Gegenstände der Geschäftsführung des
Bundeskommunikationssenates zu unterrichten.
Diese Gesetzesbestimmung geht auf eine Bestimmung des Bundes-Verfassungsgesetzes zurück, nämlich Artikel 20 Abs. 2 sieht vor, dass durch Gesetz ein der Aufgabe des weisungsfreien Organs angemessenes Aufsichtsrecht der obersten Organe vorzusehen ist, zumindest aber das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der weisungsfreien Organe zu unterrichten.
Weitergehende Aufsichtsrechte sind nicht vorgesehen. Dieses Aufsichtsrecht gibt uns Abgeordneten die Möglichkeit, von den obersten Organen im Zuge des Interpellationsrechtes entsprechende Informationen zu erhalten. Dies ist eine Bestimmung, die aus unserer Sicht im Sinne der Transparenz und im Sinne der parlamentarischen Kontrolle gemeinsam beschlossen werden soll.
In diesem Sinne darf ich Sie darum ersuchen, dieser Regelung zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.57
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Kollege Maier hat ja im Ausschuss schon darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle mit dieser Gesetzesnovelle möglich ist. – Das ist ja nicht unrichtig. Allerdings ist damit auch deutlich mehr möglich. Und das ist genau der Punkt, warum wir Grüne dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen wollen.
Es geht um weisungsfreie Behörden. Da ist natürlich die Frage: Soll es die Möglichkeit geben, Zugriff auf Informationen zu haben? Können die beispielsweise auch für parlamentarische Anfragen genutzt werden? – Wir schlagen da doch vor, dass man das auch ins Gesetz hineinschreiben sollte.
Der Punkt ist natürlich der, dass sich, wenn hier ein Informationsrecht, eine Unterrichtungspflicht des Bundeskanzlers besteht, die Frage stellt, ob das nicht deutlich mehr als nur eine Information ist, sondern er möglicherweise auch Einfluss auf die Behörde nehmen kann.
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