Daher stelle ich folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Musiol und KollegInnen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (471 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (538 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (471 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (538 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (538 d.B.) wird wie folgt geändert:
Die Ziffer 1 lautet:
1. Dem § 11 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„6) Der Bundeskanzler ist zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung des Bundeskommunikationssenates zu unterrichten.“
Die Ziffer 2 lautet:
2. In § 6 wird nach Abs. 3 als neuer Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ist zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Telekom-Control-Kommission, des Postsenats der Telekom-Control-Kommission sowie der Post-Control-Kommission zu unterrichten.“
*****
Diese Änderung würde bedeuten, dass zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle die Unterrichtungspflicht besteht, dass auf jeden Fall auch die Transparenz, die angesprochen wurde, gewährleistet ist und dass es nicht möglich ist, dann tatsächlich in eine unabhängige Behörde anders hineinzuregieren als über die Frage dessen, was die Kontrolle ermöglichen soll.
Deshalb ersuchen wir Sie, diesem Abänderungsantrag – wie Sie das immer formulieren – beizutreten und dieser vernünftigen Änderung zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
21.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Musiol und KollegInnen
zum Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (471 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (538 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
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