Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 196

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Minderheitenberichten und abweichenden Stellungnahmen sind daher zu erweitern. Insbesondere hat die Beschränkung abweichender Stellungnahmen auf eine „knappe Form“ zu entfallen. Es darf für die Mehrheit nicht mehr möglich sein, mittels Frist­setzung oder auf anderem Weg die Erstattung von Berichten zu unterbinden.

Die Möglichkeit des Fristsetzungsantrages für Untersuchungsausschüsse hat zu ent­fallen.

Trotz mit Zeitdauer zunehmender Behinderungen durch die Regierungsparteien konnte der Untersuchungsausschuss zu wesentlichen Ergebnisse kommen (s.o.). Von Anfang an war vereinbart, dass am Ende der Untersuchung schriftliche Vorschläge für organi­satorische und gesetzliche Verbesserungen stehen sollten. Durch das abrupte Abwürgen des Ausschusses war es nicht einmal mehr möglich, einen kurzen Bericht des Ausschusses zu erstellen.

Daher sollen im folgenden Antrag die wichtigsten Anregungen auf Basis der bisherigen Ergebnisse der Ausschussarbeit in Form einer Entschließung zusammengefasst wer­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben dargestellten Ergebnisse des Unter­suchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments in ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, und dafür Sorge zu tragen, dass

1. die Rechte von Zeugen in Strafverfahren, insbesondere hinsichtlich diese betreffen­der Überwachungsmaßnahmen gestärkt werden,

2. die Immunität von Nationalratsabgeordneten nicht mit formalen Tricks umgangen wird,

3. Personen, die sich hilfesuchend an Nationalratsabgeordnete wenden, nicht von poli­zeilicher Überwachung bedroht werden,

4. die größtmögliche Unabhängigkeit der Justiz von politischer Einflussnahme insbe­sondere auch im Bereich der Staatsanwaltschaften sichergestellt wird,

5. Amtsmissbrauch durch sachwidrige Berücksichtigung von parteipolitischen Interes­sen angemessen bestraft wird,

6. und Informationen über Beeinflussungsversuche politischer Funktionsträger durch Geheimdienste von den Sicherheitsbehörden in angemessener Form den betroffenen Personen mitzuteilen sind.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. 6 Minu­ten sind vorgesehen. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: Jössas, die Tamandl!)


11.29.06

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Zwischenrufe, während ich zum Rednerpult gehe, überhöre ich tunlichst, denn die wären wahrscheinlich auch manchmal einen Ordnungsruf wert.

 


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