Minderheitenberichten und abweichenden Stellungnahmen sind daher zu erweitern. Insbesondere hat die Beschränkung abweichender Stellungnahmen auf eine „knappe Form“ zu entfallen. Es darf für die Mehrheit nicht mehr möglich sein, mittels Fristsetzung oder auf anderem Weg die Erstattung von Berichten zu unterbinden.
Die Möglichkeit des Fristsetzungsantrages für Untersuchungsausschüsse hat zu entfallen.
Trotz mit Zeitdauer zunehmender Behinderungen durch die Regierungsparteien konnte der Untersuchungsausschuss zu wesentlichen Ergebnisse kommen (s.o.). Von Anfang an war vereinbart, dass am Ende der Untersuchung schriftliche Vorschläge für organisatorische und gesetzliche Verbesserungen stehen sollten. Durch das abrupte Abwürgen des Ausschusses war es nicht einmal mehr möglich, einen kurzen Bericht des Ausschusses zu erstellen.
Daher sollen im folgenden Antrag die wichtigsten Anregungen auf Basis der bisherigen Ergebnisse der Ausschussarbeit in Form einer Entschließung zusammengefasst werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben dargestellten Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments in ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, und dafür Sorge zu tragen, dass
1. die Rechte von Zeugen in Strafverfahren, insbesondere hinsichtlich diese betreffender Überwachungsmaßnahmen gestärkt werden,
2. die Immunität von Nationalratsabgeordneten nicht mit formalen Tricks umgangen wird,
3. Personen, die sich hilfesuchend an Nationalratsabgeordnete wenden, nicht von polizeilicher Überwachung bedroht werden,
4. die größtmögliche Unabhängigkeit der Justiz von politischer Einflussnahme insbesondere auch im Bereich der Staatsanwaltschaften sichergestellt wird,
5. Amtsmissbrauch durch sachwidrige Berücksichtigung von parteipolitischen Interessen angemessen bestraft wird,
6. und Informationen über Beeinflussungsversuche politischer Funktionsträger durch Geheimdienste von den Sicherheitsbehörden in angemessener Form den betroffenen Personen mitzuteilen sind.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. 6 Minuten sind vorgesehen. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: Jössas, die Tamandl!)
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zwischenrufe, während ich zum Rednerpult gehe, überhöre ich tunlichst, denn die wären wahrscheinlich auch manchmal einen Ordnungsruf wert.
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