Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 96

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sich immer wieder im System richten. Aber bei dieser Wahl hat es dort ein Ergebnis gegeben, zu dem ich nur gratulieren kann.

Dort gibt es eine Namensliste, und die agiert jetzt mit drei von sechs Mandaten, hat eine absolute Mehrheit. Rot und Schwarz sind dort auf das Niveau hingestutzt worden, wo sie hingehören. Ihr habt eure absolute Mehrheit verloren, und die Roten sind ge­rade noch mit einem Mandat vertreten. Ich hoffe, dass es da viele Nachahmer gibt.

Eine Trendwende kann es erst dann geben, wenn ihr bereit seid, diese Strategien auf­zugeben, ein faires, modernes Dienstrecht auf den Tisch legt – wo wir immer gesagt haben, da sind wir bereit, mitzuverhandeln. Die Leistungsbereiten, die es im öffent­lichen Dienst gibt, sehnen diesen Tag bereits herbei. (Beifall beim BZÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neugebauer, Zweiter Präsident des Nationalrates, zu Wort. – Bitte.

 


15.40.03

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu meinem Vorredner: Weder meine Re­dezeit noch die Redezeit des heutigen Nachmittags würde ausreichen, um die Erfolge meiner wahlwerbenden Gruppe und all die Hintergründe dazu zu erzählen, denn 6 Pro­zent über der absoluten Mehrheit ist ein Vertrauensbeweis, auf den ich durchaus stolz bin. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin aber auch stolz auf die anderen Gruppierungen und Fraktionen in meiner Ge­werkschaft, die sich vorbehaltlos, wenn auch kritisch zur Gewerkschaftsbewegung be­kennen, weil unterm Strich das Miteinander-Reden, das Überwinden von Vorurteilen und letztendlich das gemeinsame verantwortliche Handeln in einer Demokratie immer noch die gescheiteste Lösung sind. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von der Dienstrechts-Novelle sind bereits viele Aspek­te angezogen worden. Die Mobbing-Geschichte erinnert mich an manche Zwischenrufe und Debatten hier. Auch hinsichtlich dessen, was der öffentliche Dienst sich jetzt zur Norm nimmt, nämlich den achtungsvollen Umgang miteinander, Frau Präsidentin, könn­ten wir, wenn wir neue Verfahrensvorschriften oder Verhaltensregeln diskutieren, über die Vorreiterrolle des öffentlichen Dienstes nachdenken.

Die Kollegen von der Exekutive brauchen sich durch diese Novelle nicht zurückgesetzt zu fühlen. Herr Kollege Pendl hat schon auf den § 39 RGV hingewiesen. Vieles andere mehr wurde auch von Frau Minister Heinisch-Hosek und meinen Vorrednerinnen und Vorrednern angeführt.

Was nicht in der Novelle steht, was wir aber gerade intensiv verhandeln, ist die Berück­sichtigung von Bachelor-Abschlüssen im Sinne des Universitätsgesetzes und des Fach­hochschul-Studiengesetzes. Wir haben fix vereinbart, dass wir das bis zum Sommer des kommenden Jahres verhandelt haben werden – so wie auch das Zeitwertkonto, also die Anrechnung von Überstunden in Geld beziehungsweise Zeit.

Was den § 13c Gehaltsgesetz betrifft, Herr Kollege, so geht es da sicherlich um eine Handvoll Leute. Das kleine Thema haben wir gerade in Begutachtung, und wenn es das wert ist, dass wir uns dem nähern, werden wir das auch entsprechend hinüber­bringen. (Abg. Mayerhofer: Es ist es schon wert!)

Lieber Kollege Windholz, zu dem, was du bezüglich Strategie und Taktik gesagt hast, nämlich wir hätten vielleicht den öffentlich Bediensteten dadurch geschadet, dass sie in den Medien stehen: Gut, das ist deine Wahrnehmung. Öffentlich Bedienstete stehen in


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