Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 194

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.37.00

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit der Änderung des Buch­haltungsagenturgesetzes werden die gesetzlichen Bestimmungen nunmehr den ent­sprechenden Erfordernissen angepasst. Es wurde, wie schon gesagt, auf die prak­tische Umsetzung dieses Gesetzes Rücksicht genommen. Auch mit den Empfehlungen des Rechnungshofes konnte bei dieser Gesetzesänderung Einfluss genommen wer­den.

Mit dieser Gesetzesänderung wird die Planungssicherheit gewährleistet beziehungs­weise verstärkt und das Ziel der zielnahen Information bei der Budgetplanung weitge­hend erreicht.

Wesentlich erscheint mir, dass durch die Änderungen dieses Buchhaltungsagenturge­setzes auch die Aufgaben des Aufsichtsrates erweitert wurden. Darüber hinaus wurden die Befugnisse des Aufsichtsrates für die Einbringung des Vorschlages des Bilanzge­winnes und -verlustes erweitert.

Geschätzte Damen und Herren, mit dieser Fünf-Parteien-Einigung hat sich gezeigt, dass durch Einstimmigkeit und einen gemeinsamem Willen zur gemeinsamen Forderung eine aktuelle und zielnahe Budgetplanung gewährleistet wird. Ich wünsche mir eine solche Fünf-Parteien-Einigung bei mehreren gesetzlichen Bestimmungen. – Danke. (Beifall sowie Bravoruf bei der SPÖ.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. (Abg. Hörl: Schon wieder!) 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.50

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, Franz Hörl, schon wieder, aber dieses Mal mache ich es ganz kurz. (De­monstrativer Beifall des Abg. Schopf.) Mein Vorredner hat es ohnehin schon gesagt: Es gibt eine Fünf-Parteien-Einigung.

Die bisherigen Erfahrungswerte der Buchhaltungsagentur von 2005 bis 2008 haben er­geben, dass aus betriebwirtschaftlichen Erfordernissen Anpassungen in diesem Ge­setz erforderlich sind, wie das auch schon meine Vorredner gesagt haben.

Es geht darum, dass der Zeitpunkt der Budgetvorlage von März auf Oktober verscho­ben werden soll. Wir erwarten uns dadurch eine eklatante Verbesserung der Planungs- und Budgetierungsqualität. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öl­linger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.39.44

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Wir stimmen den vorgeschlagenen technischen Änderungen im Buchhaltungsagenturgesetz natürlich zu, aber da war doch noch et­was, da gab es doch noch etwas anderes.

Die technischen Änderungen sind gut, aber sie können meines Erachtens Probleme nicht ganz verhindern, auch wenn die Rechte des Aufsichtsrates etwas gestärkt wer­den. Wir wissen ja aus österreichischer Praxis, wie der Aufsichtsrat die Geschäftsfüh-


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