Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 207

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend den Bericht des Ausschusses für Sportan­gelegenheiten über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haub­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (518 d.B.).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird ersucht, gemeinsam mit dem Bundesminister für Gesundheit, dem Hauptverband der österreichischen Sozial­versicherungsträger, der Österreichischen Ärztekammer und unter Einbindung der Un­abhängigen Dopingkontrolleinrichtung Möglichkeiten zu prüfen, die sicher stellen, dass Ärzte – im Falle der ärztlichen Konsultation durch eine/n Sportler/in – informiert wer­den, dass es sich um eine/n Leistungssportler/in handelt.

Weiters soll für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die Möglichkeit vorgesehen werden, die Sportler, die dem Nationalen Testpool angehören, bekanntzugeben und auch mitzuteilen, wenn die/der Sportler/in aus dem nationalen Testpool ausscheidet.“

*****

Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


21.18.20

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Krist hat es ohnehin schon auf den Punkt gebracht. – In der Kürze liegt die Würze.

Wir haben heute einen langen Prozess mit einer ausgezeichneten Arbeit im Unteraus­schuss des Sportausschusses zu Ende gebracht, und wir werden ein Dopinggesetz be­schließen, das in Europa einzigartig ist. Ich glaube, dazu kann man allen recht herzlich gratulieren. Es ist erfreulich, dass es zu einem Fünf-Parteien-Antrag gekommen ist, der heute beschlossen wird.

Ich möchte mich auch bei allen bedanken, besonders bei Herrn Dr. Schittengruber, der das dann in Gesetzesform gebracht hat.

Ich bringe noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Herbert Kickl, Ing. Peter Westenthaler, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kolle­gen ein betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Ausschusses für Sportangele­genheiten über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bun­desgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden und ersuche aufgrund des Umfanges die Präsidentin, gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Verteilung an die Abge­ordneten zu verfügen.

Die Kernpunkte des Antrages sind:

Gesperrte Sportler sollen nicht zur Dopingprävention herangezogen werden,

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite