Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 276

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sehr wachsam sein. Da bin ich auch hundertprozentig dafür, dass wir das sehr genau beobachten, auch die Acht-Tage-Frist.

Ich glaube, wir alle hier im Hohen Haus sind uns darin einig: Wenn es auch nur einen Hauch von nachweislichem Missbrauch gibt, dann sitzen wir im Verfassungsausschuss zusammen und werden das evaluieren und uns das ganz genau anschauen, denn da geht es um die wirklich sensibelsten Bereiche in der Demokratie.

Nochmals: Wenn es bei solchen Entwicklungen nachweislichen Missbrauch gibt, dann muss man sich das ansehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


20.33.50

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Linder, wohin soll ich mich wenden, wenn Gram und Schmerz mich drücken?!, das könnte man zu Ihnen sagen, denn noch vor wenigen Wochen hätten Sie anders, weil eben richtig argumentiert, denn man kann doch eigentlich überhaupt nicht gegen eine Briefwahl sein; dafür gibt es keine nachvollziehbaren und schlüssigen Argumente.

Kollege Scheibner hat es auf den Punkt gebracht: Wenn wir hier davon sprechen, dass das Wahlgeheimnis nicht gewahrt wird, so muss man schon sagen, dass das eher bei den fliegenden Wahlkommissionen in sehr großen Pflegeheimen der Fall ist, aber sicherlich nicht bei einer Briefwahl.

Herr Kollege Stefan, schauen Sie doch einmal in die Bundesrepublik Deutschland, wo seit Jahrzehnten die Briefwahl angewendet wird: Bis zu 30 Prozent der Bevölkerung machen von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch. Auch in unserem Lande gibt es sehr, sehr positive Beispiele: Bei der letzten oberösterreichischen Landtagswahl gab es eine sehr hohe Wahlbeteiligung; ebenso bei den Gemeinderatswahlen.

Nochmals: Man kann doch nicht gegen die Briefwahl sein! Diese bedeutet doch mehr Flexibilität für die Wählerin und den Wähler. Althergebrachte Methoden, die eigentlich nicht einmal mehr nachvollziehbar sind, können Sie in Ihren Reihen anwenden, wir aber bieten den Österreicherinnen und Österreichern die Briefwahl sehr gerne an. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stefan: Die moderne ÖVP!)

Natürlich wollen wir diese optimieren und bürgerfreundlicher gestalten – jawohl, man lernt überall dazu. Eine Evaluierung ist notwendig gewesen, und mit dieser Änderung wird die Briefwahl noch bürgerfreundlicher gestaltet. Es wird damit auch die Fehler­anfälligkeit verringert, und es wird auch die Möglichkeit der Abgabe der Wahlkarten in der Wahlbehörde geschaffen.

Insgesamt also eine sehr gute Möglichkeit, wählen zu gehen, auch im Hinblick auf die kommende Bundespräsidentenwahl.

In diesem Zusammenhang bringe ich noch folgenden Abänderungsantrag der Abge­ordneten Mag. Molterer, Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 866/A betreffend Wahlrechtsänderungsgesetz 2010 ein.

Herr Präsident, ich erläutere diesen Antrag lediglich in den Eckpunkten; es geht im Großen und Ganzen um formale Abänderungen. Mit diesem Abänderungsantrag sollen vor allem sprachliche beziehungsweise grammatikalische Unschärfen sowie Zitierungs­fehler richtiggestellt werden.

 


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