Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 73

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in diesem Haus die Opposition stellt –, dass die Anträge, die von Oppositionsabgeord­neten eingebracht werden, auf die Tagesordnung gesetzt werden. Sie können ja nein sagen! Es zwingt Sie niemand, dass Sie einem Antrag zustimmen! Aber in einem Par­lament, das sich Arbeitsparlament nennt, ist es Usus, dass es zumindest möglich ist, dass hier im Plenum darüber diskutiert wird, dass man sich eine Meinung bilden kann – und dass nicht die Regierung sagt, wir wollen nichts von der Opposition auf der Tages­ordnung haben. (Beifall bei den Grünen.)

Das möchte ich für die Zuschauer und Zuschauerinnen noch erklären: Die Schwierig­keit ist nämlich, dass wir jetzt gar nicht hergehen und sagen können, wir wollen diesen Antrag oder jenen Antrag heute hier debattieren, weil die Geschäftsordnung vorsieht, dass nur das debattiert werden kann, was durch den Ausschuss gegangen ist. Und wenn der Ausschuss Anträge vertagt, dann ist Schluss damit. Das einzige Recht, das die Opposition hat, ist: Es muss einmal im Ausschuss debattiert werden. Und wenn es vertagt wird, dann wird schubladisiert. – Das ist ein schlechter Stil, der hier gepflogen wird. Es wäre uns gar nicht möglich zu sagen, alle diese Anträge sollen auf die Tages­ordnung gesetzt werden.

Es gibt aber eines, was möglich wäre: Es gab eine Enquete zur Verteilungs- und Leis­tungsgerechtigkeit in Österreich, wo es durchaus sehr viel Kritik an dem gab, was die ÖVP vorgebracht hat. Wenn das aber eine Grundlage für die Steuerdebatte sein soll, die ja im nächsten Monat auf der Tagesordnung steht – im April kommt das Bundesfi­nanzrahmengesetz –, dann wäre es doch zumindest sinnvoll gewesen, über das, was dort debattiert worden ist, auch hier zu berichten und über die Inhalte von diesen Ideen sprechen zu können. – Auch da waren die Regierungsparteien dagegen und wollten diese Debatte nicht stattfinden lassen.

Lassen Sie mich aber noch zwei, drei Sätze zu dem sagen, was Kollege Hofer hier vor­hin angesprochen hat und dazu diese Einwendungsdebatte genutzt hat, nämlich den sogenannten ORF-Skandal, der von der FPÖ thematisiert wird. Was war denn Fak­tum? – Faktum war, dass die Kandidatur von Frau Rosenkranz mit entsprechender Be­richterstattung, mit entsprechender kritischer Berichterstattung begleitet worden ist, wo die Fragen betreffend ihre Haltung zum Verbotsgesetz artikuliert worden sind, wo sie auch gefragt worden ist, ob sie die Existenz von Gaskammern anerkennt oder nicht, wo es Interviews gegeben hat – vor allem im ORF, muss man sagen – von kritischen Journalisten, in der „ZiB 2“ unter anderem, und Frau Rosenkranz die Antwort in einer Form verweigert hat, die zu einer Debatte geführt hat, die der FPÖ bei den letzten Wahlen offenbar massiv geschadet hat.

Die Reaktion darauf ist (Ruf bei der FPÖ: ... Krypto-Kommunisten!), dass man hergeht und eine Wahlkampfberichterstattung – am Nachmittag werden wir die Möglichkeit ha­ben, über diese Form zu reden; es gibt auch eine Abgeordnete der Grünen, die bei die­ser Veranstaltung anwesend war, die auch gehört hat, wie die Sprechchöre in üblicher Form abgehalten worden sind –, dass man Journalisten, die versuchen, auch solche Dinge zu dokumentieren, grundsätzlich in einer Art von Hetzjagd begleitet, durch die unabhängige Berichterstattung gestört wird. (Abg. Dr. Hübner: Was „dokumentiert“ denn der? – Abg. Strache: Unglaublich!) Das halte ich in diesem Land für extrem pro­blematisch.

Und dass das die ÖVP in dieser Form mitzutragen beginnt und hier zu applaudieren beginnt, das wirft auf den unabhängigen Journalismus in diesem Land ein äußerst schlechtes Licht. (Beifall bei den Grünen. – Rufe bei der FPÖ: Unglaublich! Eine Frech­heit! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

11.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. – Bitte.

 


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