Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 151

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Ich finde es äußerst bedenklich, wenn Medienpolitiker oder auch andere Politiker, ohne dass die zuständigen Kontrollorgane entschieden haben, ein verfassungsrechtlich un­abhängiges Unternehmen auffordern, personelle Konsequenzen zu ziehen. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist ja unfassbar!)

Wenn jemand glaubt, dass strafrechtlich relevante Vorwürfe vorliegen (Abg. Strache: Sie werden doch nicht behaupten, dass wir die Bürger aufrufen, die ORF-Zwangsge­bühren zu boykottieren? Das ist ja wirklich lächerlich, was Sie da sagen!), dann ist zu sagen: Es sind die zuständigen Behörden, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zu­ständig. (Abg. Strache: Sie haben offensichtlich überhaupt kein Problembewusstsein!)

Wenn jemand glaubt, dass durch einen Beitrag die Objektivität beeinträchtigt wurde, kann jede Person einen Antrag beim Unabhängigen Bundeskommunikationssenat stel­len und dort das prüfen lassen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Aber den Bundes­kanzler aufzufordern, dafür zu sorgen, ist – ich betone es noch einmal klar – gegen das Bundesverfassungsgesetz. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Hofer: Das ist ja nicht das Problem!)

Zur Sache selbst: Es ist nicht meine Aufgabe, und ich glaube, es ist auch nicht unsere Aufgabe, bei einem unabhängigen Unternehmen mit entsprechenden Kontrollorganen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer) ein Urteil abzugeben, sondern dazu sind eben die Gerichte oder eben derzeit der Bundeskommunikationssenat berufen. (Weite­rer Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer.)

Der ORF hat, nachdem die Vorwürfe aufgetaucht sind, für Transparenz gesorgt. Er hat das betreffende Material ins Internet gestellt. (Abg. Strache: Er hat es geleugnet!) Es kann jedermann auf „orf.kundendienst.at“ dieses Band sehen. (Abg. Strache: Er hat es verändert!) Morgen wird auch, wie Sie es schon erwähnt haben, diese „Am Schau­platz“-Sendung, für die gedreht wurde, ausgestrahlt. Danach gibt es – und ich glaube, auch das ist ein Zeichen von Transparenz und Objektivität (Abg. Strache: Um 23 Uhr!) – eine Diskussionsrunde, zu welcher, glaube ich, zwei Klubobleute eingeladen sind. (Abg. Kopf: Hausjell und Mayer!)

Auch der Redakteursrat hat in seiner Aussendung aus seiner Sicht den Sachverhalt klargestellt. Ich sage noch einmal: Wer Zweifel hat, möge die rechtlich korrekten Wege beschreiten, aber nicht mit Pauschalverdächtigungen und Unterstellungen die Arbeit und das Ansehen des unabhängigen ORF und der Journalistinnen und Journalisten, die dort arbeiten, verunglimpfen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie finden das medienpolitisch korrekt? Das ist unfassbar!)

Ich sage abschließend noch etwas: Der ORF, die unabhängigen Medien und die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter dort (Abg. Mag. Haider: Die sind nicht unabhängig!) sind ein ganz wertvoller Bestandteil der Demokratie. Und wer das beschädigen will, dem möchte ich sagen: Ich halte das für schwer verwerflich! – Danke schön! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist wirklich unfassbar! Das ist die Bestätigung dafür, dass es offensichtlich einen Rotfunk gibt, den Sie noch verteidigen! Solche Methoden finden Sie korrekt! Das zeigt Ihr Demokratieverständnis auf! Wenn das für Sie korrekt ist, was sind Sie dann für ein Demokrat? Schämen Sie sich! Das ist der Untergang, wenn Sie so etwas rechtfertigen!)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Vilimsky. Ich stelle die Uhr auf 8 Minuten. – Bitte.

 


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