Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 166

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lich vor sich haben. – Ich glaube, das sind Zustände, angesichts deren sehr viele an­ständige, selbstbewusste Journalisten eigentlich auf die Barrikaden steigen müssten.

Der nächste Skandal ist, wie der ORF damit umgeht: Vertuschen! Nichts! – Aber das passt zusammen: vom E-Mail an die Frau Präsidentin Prammer über die Spitzelei des Kollegen Öllinger bis hin auch natürlich zur Inszenierung vom „Kanaken“-E-Mail von den oberösterreichischen Grünen. Das passt alles zusammen. Hier wird medial gegen die FPÖ gehetzt! Das ist jetzt der erste Fall, wo man das dingfest nachweisen konnte, und das stört viele. Deswegen halten aber viele den Mund. Ich hoffe nur eines: dass der Herr Pius Strobl bald Pressereferent im Parlamentsklub der Grünen ist, denn dort gehört er eigentlich hin. (Beifall bei der FPÖ.)

17.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


17.16.47

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich glaube, dass das ein wirklich sehr heikler Präzedenzfall ist, der in der gesamten Dimension noch nicht abschätzbar ist. Es ist aber, glaube ich, falsch, jetzt hier im ersten Zorn von der einen Seite zu behaupten, dass das schon ein abgeschlossener Fall wäre, wo all diese Behauptungen auch schon verifiziert wären, wo all diese Behauptungen auch schon nachhaltig ergründet wären. Das ist nämlich nicht der Fall. Und wir als Parlament sind sehr wohl dazu aufge­rufen, erst dann aktiv zu werden, wenn wirklich nachgewiesen ist, was dort passiert ist. Dazu haben wir Instrumentarien, und diese Instrumentarien sind bei Gericht ange­siedelt. Und erst wenn das Gericht ermittelt hat und zu einem Entschluss gekommen ist, sollte man hier über politische Verantwortungen sprechen.

Das ist in dieser Frage deswegen wichtig, weil es uns alle betrifft. Kein Mensch will, wenn das alles stimmt, was Herr Strache gesagt hat, dass das einreißt. Das kann nie­mand gutheißen – wenn es stimmt! Daher ist es aber auch sehr, sehr ratsam, abzuwar­ten, ob es auch stimmt. Wir haben hier nämlich die Waage zu halten: Einerseits dürfen wir keinen Eingriff in die Unabhängigkeit des Journalismus vornehmen, und auf der an­deren Seite haben wir einen Journalismus, der – in einer derartigen Form, wie sie hier behauptet wurde – nichts in einer Demokratie verloren hat, auch zu verfolgen. Aber das ist nicht unsere Aufgabe, sondern das ist die Aufgabe des Gerichts!

Da sollte man die Gewaltenteilung auch wirklich ernst nehmen. Es ist der falsche An­trag, heute bei einem nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahren dem Bundeskanzler einen Auftrag zu geben, sich in den ORF einzumischen. Ich möchte in keiner Republik leben, wo ich den Bundeskanzler beauftragen kann, in die Unabhängigkeit der Journa­listen einzugreifen. Das wäre doch der völlig falsche Weg. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Die Gesetze einzuhalten! Der Antrag ist so formuliert, dass er die Gesetze einzuhalten hat!)

Ich habe es Ihnen gerade gesagt – Herr Strache, ich bin ja auf Ihrer Seite –: Wenn er die Gesetze gebrochen hat, dann kann man das nicht einreißen lassen. Aber das muss in einem ordentlichen Verfahren festgestellt werden! Deswegen gibt es ja die Legisla­tive, die getrennt ist von der Jurisdiktion! Und da sollte man eben abwarten, was da he­rauskommt. (Abg. Strache: Das ORF-Gesetz ist nicht eingehalten worden!) Und dann kann man sehr wohl Maßnahmen setzen – da gibt es verschiedenste Möglichkeiten in­nerhalb unserer gesetzlichen Rahmenbedingungen. (Abg. Strache: Man hat das ORF-Gesetz nicht eingehalten! Es geht gar nicht um die juristische Frage!) Aber, bitte, nicht jetzt etwas skandalisieren, wenn es nicht einmal noch festgestellt ist! Wenn man sich


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite