Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 180

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Und drittens: Von der FPÖ war im ganzen E-Mail nie die Rede, sondern von Rechts­extremismus, und es ist sehr verwunderlich, dass die FPÖ sich da so betroffen fühlt. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer. – Bitte.

 


18.09.09

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Abgese­hen davon, dass wahrscheinlich jetzt niemand verstanden hat, was die Frau Kollegin Silhavy vermitteln wollte (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Grosz), es aber auch kei­nen Anlass gibt, diesem Perzeptionsdefekt näher auf die Spur zu gehen – ich darf von vornherein die wahrscheinliche Unerheblichkeit ihrer vermutlichen Äußerungen unter­stellen –, liegt es mir aber doch sehr daran zu verdeutlichen, dass es schade ist, dass vom Herrn Staatssekretär nicht die Gelegenheit genutzt worden ist, klarzustellen, dass seitens der Regierung, der Sozialdemokraten in der Regierung nicht im Geringsten ein Interesse bestünde, solcherlei Vorkommnisse, die wir heute debattieren, für billig zu halten, für gut zu halten, billigend in Kauf zu nehmen, sondern dass man sich auf einen, noch dazu verfassungsrechtlich nicht haltbaren, Formalstandpunkt zurückzieht (Beifall bei der FPÖ) und behauptet, mit einem gewissen Tremolo in der Stimme, der Ihnen nicht wirklich zugute passt, das sei ein verfassungswidriger Antrag.

Es steht nämlich nichts anderes im Antrag als: „Der Bundeskanzler wird aufgefordert im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherzustellen, ...“ (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Zwei­ter Satz!) – Wenn Sie sagen: Ich verstehe den Antrag materiell, aber er kann nichts ma­chen!, dann könnten wir schon debattieren, aber Sie prallen mit der geballten geistigen Ablehnungsformulierungsmöglichkeit, die Ihnen zu Gebote steht, gegen unsere Frak­tion und sagen: Das ist verfassungswidrig. – Das ist nämlich nicht verfassungswidrig! (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Zweiter Satz!)

Ich zitiere weiter: „... sicherzustellen, dass der ORF-Manipulationsskandal von Wr. Neu­stadt restlos aufgeklärt wird, ...“ – Ich sage Ihnen (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Zweiter Satz!) Ja: „... und untersucht wird, ob in ähnlichen Fällen manipuliert wurde. Weiters hat er dafür Sorge zu tragen, dass die ORF-Gebühren in einer gesetzeskonfor­men Weise verwendet werden.“

Darüber kann man natürlich debattieren, und wenn ich das formuliert hätte, hätte ich es vielleicht anders formuliert, aber wir haben eine forsche, gute, aktive Jugend als Refe­renten. Die haben das gut geschrieben, dass es jeder versteht – und verstanden hat heute jeder, worüber debattiert worden ist!

Zur vorgehaltenen Verfassungswidrigkeit darf ich Ihnen Folgendes sagen:

Punkt eins: § 46 des ORF-Gesetzes birgt die Vollzugsklausel in Richtung des Bundes­kanzlers. Also der Bundeskanzler und damit Sie als Zuständiger, als Medienstaatsse­kretär sind für die Vollziehung zuständig! (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Punkt: Nicht zu übersehen ist, § 36 Abs. 2 tut das Antrags- und Beschwerdele­gitimationsrecht des Bundes kund. (Abg. Mag. Stadler: Nein, Peter, das ist falsch! Voll­zug der Unabhängigkeit!) Gut ist es, danke! Er bietet aber jedenfalls die Möglichkeit, dass der Bund, dieser wieder vertreten durch den Bundeskanzler, eine Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat einbringt. Das heißt, Sie könnten diesen Fall zum Anlass nehmen, sich beim Bundeskommunikationssenat zu beschweren.

Kollege Stadler hat schon richtig ausgeführt: Die ganze Sache hat zwei juristische Ebe­nen. Erstens: Beschwerdemöglichkeit beim Kommunikationssenat. Zweitens: die straf­rechtliche Dimension, die neben dieser Causa steht; die läuft ohnedies. (Abg. Strache:


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