Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 181

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Und die interne Überprüfung des ORF, mit Konsequenzen!) Von der strafrechtlichen Seite her haben wir zwei Ebenen: entweder Anstiftung zur Wiederbetätigung oder Vor­täuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung – auch eine Möglichkeit.

Dass wir die Justiz hier nicht aufzufordern haben, tätig zu sein, versteht sich von selbst, aber wir hatten guten Grund, den Bundeskanzler aufzufordern, im Rahmen sei­ner Möglichkeiten tätig zu werden. Wenn er sagt, er hat keine Möglichkeiten, müssen wir es zur Kenntnis nehmen, aber verfassungswidrig ist dieser Aufforderungsinhalt alle­mal nicht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


18.13.27

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Staatssekre­tär! In einem gebe ich den Kritikern der Antragsformulierung recht, denn da steht: „Der Bundeskanzler wird aufgefordert im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherzustellen, ...“ – Wenn es um Medien geht, Herr Staatssekretär ... (Staatssekretär Dr. Ostermayer spricht mit Abg. Ablinger.) – Es würde mich sehr freuen, wenn das Gemurmel hinter mir ein wenig eingestellt wird, denn das ist auch störend während der Rede. Ich danke.

Herr Staatssekretär, ich habe Sie angesprochen, denn wenn es um unerlaubte Inter­ventionen bei Medien geht, sind ja eher Sie der Ansprechpartner. Ich erinnere an einen Vorfall vor einigen Monaten: Ein Staatssekretär, der die Pressesprecherin des Bundes­kanzlers anweist, bei der APA anzurufen, einen APA-Redakteur sofort zu entfernen, weil er sich erlaubt hat, kritisch über die Bundesregierung zu berichten, das ist einzig­artig in der Geschichte der Republik. (Abg. Mag. Stadler: Leider nicht!) Das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihr Handeln, dieser Umgang mit den Medien in Österreich, den die SPÖ vornehmlich, aber auch die ÖVP pflegt. Das gehört auch einmal gesagt, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mit dieser Geringschätzung, dieser nicht vorhandenen Achtung, die Sie als Polit- und Parteioffiziere unabhängigen Redakteuren dieser Republik entgegenbringen, kann man Bände füllen. Abgeordneter Stadler hat heute schon auf einen Vorfall aufmerksam ge­macht, der ihn betroffen hat, und heute diskutieren wir über einen Vorfall, der einzigar­tig in der Geschichte der Republik ist: Mit öffentlichen Geldern werden Täter an einen Tatort gebracht, damit sie ihre Tat ausführen können und man diese Tat noch einem Dritten unterjubeln kann.

Da frage ich mich schon, Herr Staatssekretär: In welcher Republik leben wir eigentlich? Was wird der ORF als Nächstes machen? (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Wird der ORF als Nächstes einen Drogenkurier zu einer Veranstaltung des BZÖ bringen, im steiri­schen Landtagswahlkampf oder wo auch immer, werden da ehemalige Drogenkuriere oder wegen Drogenmissbrauchs gesessene Straftäter dann auf mich losgeschickt, die mir dann in meine Manteltasche im Gewühl, wenn man Autogrammkarten verteilt oder sonst was, ein kleines Brieferl hineinstecken – und der ORF filmt mit, und am Ende des Tages bin ich dann selbst ein Drogendealer?!

Herr Staatssekretär, wo endet das? Wo endet diese politische Grenzüberschreitung, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, die Sie offensichtlich goutieren und par­donieren und die sich die Grünen in diesem Land fast wünschen? Wo endet das? Das ist schon die Frage, die wir uns heute hier stellen müssen. Daher ist es ein Akt der de­mokratiepolitischen Hygiene und auch ein Akt der Demokratie, dass wir so etwas im öf­fentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch in allen Bereichen des öffentlichen Lebens nicht zulassen.

Politische Auseinandersetzung jederzeit. Wir richten uns über Aussendungen und hier im Plenum sehr viel aus. Es gibt auch politische Wertungen, die ich als BZÖ-Landes-


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