Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 189

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erfolgten. – Das ist falsch! Alle Erkrankungen sind nachweislich vor der eindeutigen Identifikation des Verursachers erfolgt.

Lieber Herr Abgeordneter Grosz (Ruf bei der SPÖ: Lieb ist der nicht!), Sie erinnern sich wahrscheinlich auch noch an das Jahr 2002, als die Frage der Salmonellenerkrankun­gen virulent wurde. Damals gab es 7 417 Erkrankungen und zehn Tote. Ich habe heute die APA-Meldungen noch einmal durchsucht und festgestellt, es gab keine Warnung und keine Stellungnahme des damaligen Ministers Haupt und von Ihnen als Presse­sprecher. (Zwischenruf des Abg. Grosz. Warten Sie einen Moment! – Und ich ma­che Ihnen daraus keinen Vorwurf. (Abg. Grosz: Es war ja kein Produkt!) Genau so ist es! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sobald das Produkt nachweisbar war, erfolgte nach dem 2006 novellierten Lebensmit­telsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, LMSVG, die Meldung. (Abg. Grosz: Das war im familiären Umfeld aufgrund einer Hendlsuppe! Informieren Sie sich vorher!) Bis zum Jahr 2006 waren es das Ministerium und die Behörde, die bei einem Verdacht auf eine Erkrankung eine Meldepflicht hatten: Ministerium oder AGES.

Bei der Novellierung im Jänner 2006 unter Bundesministerin Rauch-Kallat unter Regie­rungsbeteiligung von Blau/Orange, was immer es damals auch war, wurde das Gesetz an eine Richtlinie der EU angepasst, ohne dass die nationalen Spielräume genützt wurden, und hat die Warnpflicht einzig und allein dem Unternehmen zugeordnet. Und nur wenn das Unternehmen nicht meldet, liegt die Verpflichtung bei der Behörde und beim Ministerium. Das heißt, was Sie hier dem Minister vorwerfen, nämlich Bruch von Gesetzen, um ihn beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen, ist schlichtweg falsch.

Und ich verwahre mich dagegen, dass Sie hier die Bühne dafür bekommen, mit toten Menschen politisches Kleingeld für einen regionalen Wahlkampf zu machen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


18.44.17

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn Herr Abgeordneter Grosz meint, acht Tote klagen an, dann ist es natürlich ein sehr, sehr, sehr schwerwiegender Vorwurf. Und ich möchte mich dem Thema nicht nur als Abgeordneter nähern, sondern auch als Arzt, dem auch Fehler unterlaufen könnten.

Erstens: Jeder Tote, der im Medizinbetrieb passiert, ist wahrscheinlich ein Toter zu viel, und wir müssen alles tun, um das zu vermeiden. Das gebietet, wie ich meine, allein schon der Respekt vor dem Patienten. Ich glaube aber nicht, dass es adäquat ist, einen Minister als „Herrn Stöger“ zu bezeichnen, ihm gleichzeitig Desinteresse und Vorsatz vorzuwerfen, um dann gleich zu sagen: Was hat er angestellt? – Das ist mei­ner Meinung nach schon von der Wortwahl zu tief gegriffen. Aber das müssen Sie sel­ber verantworten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Jetzt sage ich Ihnen zweitens als Arzt: Ich bin 25 Jahre als Arzt tätig. Sie werfen in Ih­rem Antrag dem Herrn Minister schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, und zwar mit Vorsatz, bitte, vor. Eine Seite vorher schreiben Sie – ich habe es mir genau durchgelesen –, dass das klinische Bild der Listeriose sehr variabel ist, daher ist die Er­krankung klinisch nicht sicher festzustellen: Bauchschmerzen und Durchfall.

Ich selbst habe jeden Tag in der Ordination wahrscheinlich fünf bis zehn Fälle von Durchfall und Bauchschmerzen. Es ist einfach gar nicht möglich, jeden zu untersuchen, denn bis ich die Diagnose habe, ist er in der Regel gesund.

Sie schreiben selber korrekt: sehr schwer festzustellen. – Erstens.

 


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