Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 203

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich ersuche Sie deshalb, Ihre Position zu überdenken. Geben Sie diesen Positionen maßgeblicher Fachleute hier einen neuen Anstoß! Unterstützen Sie diesen Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag (Abg. Dr. Plassnik: Das geht aber nicht!), denn er kostet Österreich im Jahr etwa 100 Millionen €!

Abschließend darf ich Ihnen noch sagen: Die ÖVP möge die Bestellung des Herrn Ab­geordneten Dr. Schüssel zum Aufsichtsrat für den RWE-Konzern überdenken. Sie er­weisen der gesamten Anti-Atompolitik Österreichs einen Bärendienst, wenn das hier durchgeht. Wir werden sonst in Österreich in der Anti-Atompolitik unglaubwürdig, wenn ein Mitglied dieses Hauses einen Grundkonsens die Atompolitik betreffend durch so eine Bestellung mit Füßen tritt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)

19.38


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Ausstieg Öster­reichs aus dem EURATOM-Vertrag

eingebracht in der 57. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 24. März 2010 im Zu­ge der Behandlung von TOP 5, Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 979/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Johannes Hübner, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz für eine Welt ohne Atomwaffen (617 d.B.)

Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1957 bewirkt, dass jährlich 40 Mio. Euro (Quel­le 2004) aus Österreich in die Atomenergie fließen. Die Atomenergie wäre nicht wett­bewerbsfähig, wenn es Fördermittel nicht gäbe. Atomkraftwerke überschwemmen nach wie vor den Markt mit billigem Strom, der unter anderem als Pumpstrom für Speicher­kraftwerke verwendet wird. Das Risiko allerdings trägt die Öffentlichkeit, da Atomkraft­werke nicht versichert sind und auch für die Entsorgung des radioaktiven Abfalls euro­paweit noch immer keine Lösung zur Verfügung steht. Das führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten erneuerbarer Energiequellen. Das europäische Parlament hat nach wie vor keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOM-Milliardenkredite.

Atomenergie und alle damit verbundenen ungelösten Probleme im gesamten Produk­tionszyklus sind kein taugliches Mittel für eine rasche und nachhaltige europäische Kli­maschutzpolitik. Diese ist jedoch unumgänglich. Daher ist es längst überfällig, alle fi­nanziellen Mittel aus der Förderung der Atomenergie abzuziehen und 1:1 der Entwick­lung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuzuführen.

Die rechtliche Machbarkeit eines Ausstiegs aus EURATOM ist mittlerweile durch drei Gutachten belegt. So kommen Univ.-Prof. Michael Geistlinger, Universität Salzburg, Dr. Manfred Rotter, Universität Linz, sowie Univ.-Prof. Dr. Bernhard Wegener, Universi­tät Erlangen-Nürnberg unabhängig von einander zu dem Schluss, dass es „Kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) ko­difiziert wurde“ möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen, ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite