Absicht des Verordnungsgebers war es, durch die Vereinheitlichung auf Ebene höchster Sicherheitsstandards für Rettungshubschraubereinsätze größtmögliche Sicherheit für Flugretter und Passagiere herzustellen. Praktisch alle Rettungsflugbetreiber mit Ausnahme der Firma Heli Austria haben ab Mitte 2008 ihre Hubschrauberflotte auf die neue Verordnung ausgerichtet und angepasst. Durch rechtzeitige Vorbereitungen wäre es auch für die Firma Heli Austria mit Beginn des Jahres nicht zu diesen Problemen gekommen. (Abg. Ing. Hofer: ... in Salzburg sind anderer Meinung!)
Auch der Vorwurf, dass die Verordnung nur durch den ÖAMTC und seine Partner erfüllt werden hat können, ist nicht haltbar, denn die Austro Control hat einzig und allein die gesetzlichen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung dieser hohen Sicherheitsstandards umzusetzen. Die Erfüllung der technischen und flugbetrieblichen Voraussetzungen ist unbedingt geboten, vor allem bei gewissen topographischen Bedingungen wie eingeschränkter Planbarkeit, Einsätzen bei widrigen Witterungen, Flügen im Hochgebirge und in dicht verbautem Gebiet.
Die Heli Austria hat mittlerweile ja seit Mitte März Hubschrauber, die sämtlichen Sicherheitsstandards entsprechen, und so konnte der Rettungsflugbetrieb am Einsatzstandort St. Johann auch wieder aufgenommen werden und damit der Flugrettungsbetrieb im Bundesland Salzburg beziehungsweise eine optimale notfallmedizinische Versorgung der Region gesichert werden.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass die Aussage, dass die Flugrettung in Österreich nicht abgesichert sei, in keiner Weise stimmt. 37 Hubschrauber erfüllen derzeit die dafür notwendigen Voraussetzungen. (Beifall bei der SPÖ.)
22.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Bures hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte.
22.24
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hofer, früher hätte es für mich als langjähriges Mitglied dieses Hohen Hauses, als Nationalratsabgeordnete, einen Anlass gegeben, eine tatsächliche Berichtigung zu dem abzugeben, was Sie hier gesagt haben, zu Ihren Ausführungen. Aber das mache ich jetzt nicht, sondern ich nehme von der Regierungsbank aus dazu Stellung.
Wissen Sie, Herr Abgeordneter Hofer, man kann natürlich versuchen, sozusagen insgesamt diese wichtige Aufgabe hier nicht dementsprechend darzustellen. Ich glaube, insofern war es besonders wichtig, dass ich auch auf die Aufgaben der ACG, was die Absicherung des österreichischen Flugraumes betrifft, Bezug genommen habe.
Natürlich kann man dann mit Zahlenspielereien beginnen und hier immer so ein bisschen eine Art von Verdächtigungen in den Raum stellen. Wenn man es sich aber wirklich seriös und ernsthaft ansieht, dann sieht man natürlich sofort, dass „Zahlenspielereien“ ja ein freundlicher Ausdruck ist, denn: Wenn Sie die Zahl aus dem Rechnungshofbericht, was die Einkommenssituation bei der ACG betrifft – und ich nehme an, Sie greifen auf Daten des Rechnungshofes zurück, der beim Personalaufwand in sehr guter und transparenter Art und Weise eine Summe bekannt gibt –, durch die Anzahl der Köpfe der Beschäftigten dividieren und dann sagen, da werden Hunderttausende an Bezügen bezahlt, dann versuchen Sie, absichtlich zu verschweigen, dass bei den Personalaufwendungen in einem Unternehmen natürlich die Dienstgeberbeiträge – um einen Teil zu nennen – dabei sind (Abg. Ing. Hofer: Na, das ist aber eine Überraschung! Wer hätte denn das gedacht? Das ist ja etwas ganz Neues!), so wie es da bei den Rechnungshofzahlen der Fall ist. Und dass ein seriöses Unternehmen Rückstellungen für mögliche Abfertigungsanspüche macht, das ist auch in diesen Summen enthalten.
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