Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 259

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Da, Herr Abgeordneter Hofer, habe ich viel dafür übrig, dass wir über die Frage disku­tieren: Wo können wir sparen?, aber mogeln wir nicht bei den Zahlen, denn das haben sich die Beschäftigten dort nicht verdient! Ich glaube, wir sollten nicht eine Politik auf dem Rücken einer Neidgesellschaft machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das machen ja Sie nicht! – Abg. Ing. Hofer: Was sagen Sie zu Knaus?)

Das Zweite, was mir wichtig ist – da bedanke ich mich auch bei der Frau Abgeordneten Lohfeyer, die ohnedies darauf hingewiesen hat, worum es geht –: Wenn wir dafür sor­gen wollen und müssen, dass Rettungsflüge unter höchsten Sicherheitskriterien statt­finden, dass wir dort den Schutz der Patienten, die ja gerettet werden sollen, den Schutz der Sanitäter und Sanitäterinnen (Abg. Ing. Hofer: Das ist ja alles falsch!), der Piloten haben wollen, dann ist es, glaube ich, ganz wichtig, dass wir hier in Österreich die höchsten Sicherheitsstandards haben, die möglich sind.

Wir haben eineinhalb Jahre Übergangsfrist gehabt – eine Regelung, die vor meiner Zeit auch so vereinbart wurde. Ich glaube, eineinhalb Jahre ist viel Zeit. Die Unterneh­men haben diese Chance auch genützt. (Abg. Ing. Hofer – in Richtung Galerie wei­send –: Fragen Sie die Betroffenen! Reden Sie mit den Betroffenen!) Und ich denke, dass wir, wie gesagt, nichts unterlassen sollten, um hier auch für Sicherheit zu sorgen. Wir haben auch viel zu viele Hubschrauberabstürze – ich könnte Ihnen die Liste gerne geben. Auch da hat eine Verkehrsministerin nicht zuzuschauen, wenn wir einen An­stieg bei Unfällen und in Wirklichkeit Todesfällen und Schwerverletzten bei Hubschrau­berunglücken haben. (Abg. Ing. Hofer: Die sind mit dieser Verordnung nicht verhinder­bar!) Da haben wir dafür zu sorgen, dass wir für alles, was nach dem technischen Stand heute möglich ist, die entsprechenden Investitionen auch tatsächlich tätigen.

Ein Punkt noch, weil Sie davon gesprochen haben, dass eine 50-prozentige Erhöhung der Gebühren stattgefunden hat: Herr Abgeordneter Hofer, dann reden wir von den Zah­len! Dann sagen wir doch, um welche Gebühren es geht!

Es geht zum Beispiel um die Gebühr, die jemand zahlt, wenn er einen Privatpiloten­schein macht. Jeder, der einen Autoführerschein, einen Mopedführerschein macht, weiß, dass er dafür Gebühren zahlt. Und wenn man einen Privatpilotenschein macht und dafür – allemal auch ein guter Luxus, würde ich meinen – die Gebühr von 120 € auf 180 € angehoben wird, dann glaube ich: Wenn jemand einen Privatpilotenschein macht, dann kann er sich diese 180 € auch leisten (Abg. Ing. Hofer: Wer zahlt denn 10 000 € für den Schein selbst?) – denn der 15-Jährige, der einen Mopedführerschein macht, muss sich auch etwas leisten können, wenn er sich diesen vom Verkehrsamt abholt. (Beifall bei der SPÖ.)

Also insofern: Betrachten Sie es nur als eine tatsächliche Berichtigung zu Ihren Aus­führungen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Hofer: Sie sind völlig ahnungslos! – Abg. Neubauer: Sie haben keine Ahnung!)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


22.29.32

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Kollege Hofer, dein Entschließungsantrag lautet:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, das Auf­sichts- und Weisungsrecht gegenüber der Austro Control GmbH in der Form wahrzu­nehmen, dass die Hubschrauber der Firma Heli Austria GmbH in St. Johann im Pon­gau bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens für Ambulanz- und Ret­tungsflüge eingesetzt werden dürfen.“

Das heißt, es geht um eine einzige Firma, Kollege Hofer!

 


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