Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. – Bitte.
22.42
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin! Wir beschließen hier auch eine Änderung der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion. Das ist jenes Gremium, das die internationalen Funkkonferenzen durchführt, auf denen festgelegt wird, in welchen Frequenzbändern welche Art von Funk – Mobilfunk, Fernsehen, Radio – gesendet wird.
In diesem Zusammenhang darf ich die Frau Bundesministerin darum ersuchen – da in etwa einer Woche dem Verkehrsministerium ein entsprechendes Gutachten vorliegen wird –, über die Funkfrequenzen, die durch die Digitalisierung des Fernsehens frei geworden sind, volkswirtschaftlich sinnvoll zu verfügen. Es besteht die Möglichkeit, diese Frequenzen – so wie es Deutschland, die Schweiz, eigentlich die überwiegende Mehrzahl der europäischen Ländern bereits getan hat, oder gerade dabei ist, es zu tun – dem Mobilfunk zur Verfügung zu stellen.
Das ist aus mehreren Gründen wichtig: Beispielsweise haben wir in ländlichen Regionen noch immer keine Breitbandabdeckung, und mittelfristig würden diese Frequenzen dafür ausreichen, ein leistungsfähiges Breitbandnetz auch in ländlichen Regionen zur Verfügung zu stellen.
Ich hoffe, Frau Bundesministerin, dass Sie diese Entscheidung zeitnah fällen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
22.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
22.44
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Ich mache es ganz kurz: Wir werden allen drei Punkten zustimmen.
Betreffend unseren Antrag möchte ich zu seiner Verteidigung einfach Folgendes sagen: Herr Kollege Vock, hier liegen Sie falsch! Wir alle wissen, dass diese Mobilfunkanlagen immer wieder aufgerüstet werden, und die Frau Minister hat im Ausschuss gesagt, sie kann nicht wirklich genau sagen, wie oft diese Anlagen überprüft werden. – Ich denke, eine regelmäßige Prüfung würde sicherstellen, dass nicht wild darauf los hinaufmontiert wird, die Sender verstärkt werden und dann irgendeine Gesundheitsschädigung verursachen, sondern dass das geregelte Wege geht und Sicherheit für die Bevölkerung in der Umgebung besteht. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Weinzinger.)
22.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegen hiezu keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten, in 457 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
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