Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll57. Sitzung / Seite 267

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auch im Hinblick auf die erst vorige Woche vorgestellte Tourismusstrategie, wo der Radtourismus ein wesentlicher Pfeiler des österreichischen Tourismus ist.

Der Hintergrund dieser drohenden Sperre des Treppelweges ist, dass im Winter nicht geräumt wird, Radfahrer trotzdem fahren und im Jahr 2008 ein Radfahrer gestürzt ist, sich verletzt hat und den Wegeerhalter geklagt hat. Man sollte meinen, der Hausver­stand sagt schon, dass man mit dem Rad nicht auf dem Eis fährt, aber offensichtlich gibt es den Hausverstand nur noch beim „Billa“, dort aber nicht zu kaufen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend ganzjährige Nut­zungsmöglichkeit des Treppelweges für Radfahrer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, eine No­velle der Wasserstraßenverkehrsordnung vorzulegen, die im Winter die Nutzung der Treppelwege für Radfahrer auf eigene Gefahr vorsieht.“

*****

(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Aber der Radfahrer soll angeblich schwer al­koholisiert gewesen sein! – Allgemeine Heiterkeit.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Haider und weiterer Abgeordneter betreffend ganzjährige Nut­zungsmöglichkeit des Treppelweges für Radfahrer

Der Donau-Radweg von Passau bis Hainburg ist die meistbefahrensten Radfahrer­strecke Österreichs und hat dem Tourismus in dieser Region Österreichs zu neuem Aufschwung verholfen. 320 dieses insgesamt 322 Kilometer langen Donau-Radweges sind Treppelwege.

Ein Radfahrer hat nach einem Sturz auf einer Eisplatte am Donauufer in Steyregg im Jänner 2008 den Eigentümer verklagt. In erster Instanz wurde der Beklagte freige­sprochen. Der Kläger hat gegen das Urteil berufen. Das Verfahren ist noch im Laufen.

Nunmehr plant die via donau auf 80 von 130 der via donau gehörenden Uferkilometern den Radverkehr in den Wintermonaten, d. h. von 1. November bis 31. März, auf ihren Treppelwegen zu verbieten, um aufgrund des fehlenden Winterdienstes und dadurch drohenden Unfällen in Zukunft Haftungsklagen zu verhindern. Die geplante Winter­sperre erstreckt sich auf den beschilderten Donau-Radweg an beiden Ufern. Die Stra­ßen landeinwärts sind nicht betroffen.

Eine Novelle der Wasserstraßenverkehrsordnung soll dabei offensichtlich das Haf­tungsthema ein für alle Mal beenden: Laut via donau soll in den Wintermonaten das Radfahren auf den Treppelwegen verboten werden. Wer sich nicht daran hält, kann


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