Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 15

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will seinem Mandanten helfen. Ich finde es auch nicht gut und ich möchte auch gerne wissen, wer die Akten da weitergegeben hat. (Abg. Dr. Strutz: Haben Sie ein Ermitt­lungsverfahren eingeleitet?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 51/M der Frau Abge­ordneten Steibl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Mit dem Familienrechtsänderungsgesetz, das wir 2009 beschlossen haben, wurden im Familienrecht wichtige Schritte gesetzt, so zum Beispiel die Berücksich­tigung von modernen Familienformen wie der Patchwork-Familie oder auch die Ver­bes­serung beim Unterhaltsvorschuss. Das sind Maßnahmen, die Eltern in schwierigen Situationen, aber insbesondere Kinder – und es geht ja um Kindeswohl und Kinder­rechte – stützen und unterstützen.

Sie haben, sehr geehrte Frau Bundesministerin, Anfang dieses Jahres bereits ge­äußert, dass weitere Anpassungen im Familienrecht geplant sind. Ich glaube, das ist auch dringend notwendig.

Daher meine Frage:

51/M

„Welche Überlegungen gibt es von Ihrer Seite in Bezug auf eine Reform des Obsorge­rechts?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ja, sehr geehrte Damen und Herren, das Obsorgerecht ist ein sehr sensibles Thema. Man spricht immer von Frauenrechten, von Väterrechten, das Thema polarisiert. Aber wer, bitte, spricht von den Rechten der Kinder? Und da müssen wir ansetzen. Meines Erachtens haben Kinder auch nach der Trennung der Eltern einen Anspruch auf beide Elternteile. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Meiner Meinung nach sollten wir das Obsorgerecht überdenken und sollten uns ver­schiedenste Modelle in anderen Ländern ansehen. In Deutschland zum Beispiel gibt es das System, dass die gemeinsame Obsorge im Falle einer Scheidung automatisch eingeräumt wird. Das schauen wir uns jetzt an. Und zu diesem Zweck wird noch vor dem Sommer eine Enquete stattfinden, und in dieser Enquete sollen genau diese Probleme auf sehr breiter Basis diskutiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Steibl, bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehen Sie aufgrund des Urteils des Euro­päischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Benachteiligung von Vätern legislativen Handlungsbedarf in Österreich? Da gibt es ja eine starke Bewegung, und ich denke, da ist mehr als nur Handlungsbedarf gegeben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Angesichts dieser Judi­katur müssen wir sicherlich auch die Rechtsstellung von Vätern unehelicher Kinder diskutieren, keine Frage. Auch das ist ein ganz sensibler Bereich. Den müssen wir politisch, den müssen wir praxisbezogen diskutieren, den müssen wir wirklich mit notwendiger Sensibilität diskutieren. Auch das wird Thema der Enquete sein. Und wir müssen uns wirklich fragen: Wie können Väter auch von unehelichen Kindern vermehrt die elterliche Verantwortung übernehmen? Das ist ein ganz wichtiges Thema heut­zutage. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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