Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 16

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Schenk, bitte.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Ministerin! Sie haben schon das Kindes­wohl angesprochen und gesagt, dass dieses oberste Priorität haben muss und dass das Kindeswohl an vorderster Stelle stehen muss.

Ich hätte jetzt noch eine explizite Frage zum Obsorgerecht in Deutschland, das Sie schon angesprochen haben: Warum wird das nicht gleich übernommen? Wo sehen Sie hier jetzt die Verbesserungen, die in Österreich bestehen? Und was sagen Sie jetzt explizit noch einmal zum deutschen Modell, wo die gemeinsame Obsorge durch Väter und Mütter seit den neunziger Jahren in Kraft ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Das österreichische und das deutsche System kann man nicht wirklich miteinander vergleichen. Es sind komplett verschiedene Ansätze im Familienrecht gegeben. Schon im Bereich der Entstehung der Obsorge, im Bereich des Inhaltes der Obsorgerechte gibt es sehr, sehr große Unterschiede. Man kann es also nicht einfach übernehmen.

Wir müssen aber schauen, welche Teile wir übernehmen könnten. Die Frage ist: Kann man vielleicht auch bei uns – das ist eben die Frage; ich habe noch keine Lösung – sozusagen automatisch einmal von einer gemeinsamen Obsorge ausgehen und nur im Ausnahmefall dem einen Elternteil die Obsorge entziehen?

Wie gesagt, das ganze System komplett zu übernehmen, würde nicht gehen. Ich bin aber auch im Gespräch mit der finnischen Justizministerin und mit der schwedischen Justizministerin, und ich muss sagen, diesbezüglich gibt es ganz interessante Ansätze in den skandinavischen Ländern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Musiol, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin, Sie haben vorhin die Frage in den Raum gestellt: Wer kümmert sich um die Rechte der Kinder? Wir Grünen tun das, und deswegen sind wir auch dafür, dass die Kinderrechtskonvention im ge­samten Ausmaß umgesetzt wird, und nicht nur 6 aus 45. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Frage: Sie haben davon gesprochen, dass Sie ExpertInnen anhören wollen, dass Sie vor dem Sommer eine Enquete abhalten wollen. Wann rechnen Sie mit einem konkreten Vorschlag Ihrerseits, der dann auch den parlamentarischen Ablauf nehmen kann?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass das ein sehr sensibles Thema ist, wo man wirklich alle Interessen berück­sichtigen muss, ein Thema, das polarisiert. Wir werden sicherlich zu einer Lösung kommen. Wann diese Lösung auf dem Tisch liegt, kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie lange dieser Diskussionsprozess dauern wird. In diesem Bereich kann man nicht drüberfahren, sondern da brauchen wir wirklich eine breite Diskussion, weil es ein gesellschaftspolitisch sehr wichtiges Thema ist. Ich kann Ihnen den Zeitpunkt leider nicht nennen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Hofer, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Bundesminister, ich bedanke mich, dass Sie sich für die gemeinsame Obsorge einsetzen. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Sie haben im Rahmen der Entwicklung dieses Modells auch mit Vereinen Ge-


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