Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 17

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spräche geführt, mit Exponenten dieser Vereine. Nun sind einige dieser Personen nach dem Mafia-Paragraphen angeklagt worden (Abg. Mag. Stadler: Zu Recht!), genauso wie auch Tierschutzaktivisten.

Meine Frage: Sehen Sie beim Mafia-Paragraphen Änderungsbedarf und, wenn ja, in welcher Form?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, ich habe es auch schon mehrmals betont: Ich sehe derzeit keinen Änderungsbedarf. Ob die Gerichte diese Bestimmung auch anwenden und wie sie diese Bestimmung an­wen­den, sollten wir den Gerichten in den anhängigen Verfahren überlassen.

Tatsache ist – Sie haben die Väter angesprochen –, es geht nicht um das Ziel, das die Leute verfolgen, das durchaus ein hehres Ziel ist oder ein verständliches Ziel. Es geht um die Mittel, die sie einsetzen, um diese Ziele zu erreichen, und die sind mitunter einfach nicht angemessen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es kann nicht sein, Herr Abgeordneter, dass man nach dieser wirklich furchtbaren Geschichte in Hollabrunn, wo eine Gerichtsbedienstete erschossen wurde, im Internet liest: Na, der hat ja recht gehabt, denn die Richterin hat ja falsch entschieden, da ist die Richterin selbst schuld gewesen, und alle am Gericht sind so schlecht! – Also bitte, wenn man so etwas liest, muss man sagen, das ist wirklich nicht vertretbar. Ich glaube, da sind wir uns einig.

Es sind hier Grenzen gesetzt, und die Mittel müssen schon auch angemessen sein, auch wenn man durchaus verständliche Ziele verfolgt. (Ruf bei der SPÖ: Mafiös! – Abg. Strache: Was hat das mit mafiös zu tun?!) Das gilt sowohl für die Tierschützer als auch für Väter, die um ihre Rechte kämpfen. Die einzelnen Fälle möchte ich nicht kommentieren, denn es gibt anhängige Verfahren, und die Justiz wird entscheiden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Die klassische Situation der Familien, die Ehe als Institut, entspricht ja nicht mehr der Realität. Es wird jede zweite Ehe geschieden, es gibt Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familien, auch Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen, und selbst die Famil­ienrichter zerbrechen sich bei ihrem Familienrichtertag 2010 den Kopf darüber, ob die Rechtslage zeitgemäß ist.

Daher meine Frage: Inwieweit wird die reale Situation der heutigen Familien in Ihre Überlegungen mit eingebunden? Und: Welche Expertisen holen Sie dazu ein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Die Justiz muss sich immer dem Geist der Zeit anpassen. Recht ist nichts Statisches, vor allem im Familien­rechtsbereich. Wir haben ja schon letzten Sommer das Familienrechtspaket beschlos­sen: Patchwork-Familien wurden vom Gesetz anerkannt, es wurden den Stiefeltern gewisse Rechte und Pflichten eingeräumt. Wir sind ja immer dabei, sozusagen das Recht anzupassen, und wir sind auch ständig in Verbindung mit den Familienrichtern und mit Experten verschiedener Art, Jugendwohlfahrtsträgern et cetera.

Natürlich gibt es in diesem Bereich eine gesellschaftliche Entwicklung, das ist schon klar. Wenn es weiteren Anpassungsbedarf gibt, werden wir uns darum kümmern. Das kann ich Ihnen versichern. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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