Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 18

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 50/M des Herrn Abgeordneten Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

Die eingereichte Anfrage, 50/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wann wird es endlich zur Verfahrensreform des Außerstreitgesetzes, vor allem in Hinblick auf eine verpflichtende Entscheidungsfrist für Richter in Besuchsrechts- und Obsorgestreitigkeiten, kommen?“

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der Missbrauch von Kindern als Waffe in der Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil, von dem man vielleicht schon geschieden ist oder sich scheiden lassen möchte, ist leider Alltag und führt zu einer großen Zahl von entsprechenden Verfahren vor den Bezirksgerichten. Ein das Übel noch verstärkender Sachverhalt besteht darin, dass die Verfahren überlang dauern. Daher habe ich den Antrag gestellt – schon in der letzten Legislaturperiode und auch in dieser –, einen harten Schnitt in die Verfah­rensordnung des Außerstreitrechtes zu tun und eine zwingende Beendigung des Ver­fahrens binnen sechs Monaten vorzuschreiben.

Bei Abwägung von Pro und Kontra – natürlich gibt es auch Gegenargumente – gibt es kein sichtbares Argument dafür, dass dem Übel der langen Verfahrensdauer anders begegnet werden könnte. Wie sehen Sie die Sachlage zur Bewältigung dieses Prob­lems?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Dr. Fichtenbauer, wir haben uns ja schon mehrmals darüber unterhalten. Grundsätzlich ist es so: Es ist richtig, dass es in einzelnen Fällen wirklich zu langen Verfahren im Bereich des Besuchsrechtes, im Bereich der Obsorge kommt. Das hat verschiedenste Ursachen, und es liegt nicht allein beim Gericht, sondern es liegt auch daran, dass zum Beispiel Sachverständigengutachten lange dauern, et cetera.

Wir sind gerade dabei, zu überlegen: Wie kann man das verbessern? Sie haben nämlich schon recht: Es kann nicht sein, dass ein Vater so lange warten muss, bis er ein Besuchsrecht eingeräumt bekommt, monatelang, manchmal sogar jahrelang die Kinder nicht zu Gesicht bekommt und in dieser Zeit eine Entfremdung stattfindet. Da bin ich ganz bei Ihnen. Das darf einfach nicht sein! Deswegen überlegen wir uns ja auch die Schaffung gewisser Instrumente. Auch in der Enquete wird das Thema sein.

Allerdings glaube ich, dass starre Fristen nicht das Allheilmittel sind, dass starre Regelungen dann sozusagen den Erfordernissen des Einzelfalls nicht gerecht werden, denn was tut man denn, wenn sich der Richter nicht an die Frist hält? Soll er dann einfach irgendwie entscheiden? Es geht ja auch um die Qualität der Entscheidung, gerade in diesen Bereichen. Aber wir werden uns gemeinsam etwas überlegen, wie man diese Situation verbessern kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer.

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ein anderer Fall, der mit Kindschafts­rechten zusammenhängt, beschäftigt in den letzten Wochen die Öffentlichkeit. Ein Kind einer Österreicherin, das sie aus Griechenland mitgenommen hat, wurde durch Ent­scheidung des Obersten Gerichtshofes zur Rückführung verurteilt. Man muss dazu sagen, das hat ein hohes Element der Grausamkeit, ein Kind mit Zwang zurück­zu­füh­ren. Es ist natürlich das Haager Übereinkommen gegen Kindesentführung in Geltung. Sehen Sie Möglichkeiten, hier doch eine verträgliche, weniger an Grausamkeiten orientierte Modifikation ins Auge zu fassen? (Beifall bei der FPÖ.)

 


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