Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 19

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Zu diesem Fall in Oberösterreich kann ich nur sagen, es gibt eine Entscheidung des Obersten Gerichts­hofs. Die kann ich nicht korrigieren, dazu bin ich nicht befugt. Sie alle wollen, dass die Justiz unabhängig ist, das wird ja auch immer gefordert. Und da wird jetzt vereinzelt gefordert, ich soll dem Obersten Gerichtshof eine Weisung erteilen?! – Das waren nicht Sie, Herr Abgeordneter, aber jemand anderer. (Abg. Jakob Auer: Und das von einem Juristen!) Wenn das wirklich möglich wäre, dann würde ich sagen: Gute Nacht für den Rechtsstaat!

Aber auch hier handelt es sich um ein aktuelles Verfahren. Und eines möchte ich schon in diesem Zusammenhang sagen: Die mediale Berichterstattung ist relativ ein­seitig in dieser Sache. Die Gerichte sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet und können jetzt nicht die genauen Erwägungsgründe darlegen. Und es gibt internationale Übereinkommen – etwa das Haager Übereinkommen, das Sie schon erwähnt haben –, und nach denen sind wir zu solchen Entscheidungen verpflichtet, wobei das Wohl des Kindes natürlich immer auch im Mittelpunkt steht. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir sind also verpflichtet dazu. Ich weiß jetzt nicht genau, was in diesem Fall passiert. Vollzogen ist dieses Urteil noch nicht. Das Bezirksgericht, glaube ich, in Linz ist dafür zuständig und wird angemessen weiter handeln und reagieren. Mehr kann ich Ihnen jetzt dazu nicht sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Maier.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler. – Abg. Grosz: Wenn der Grasser als Dreijäh­riger abgeschoben worden wäre, ...!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (fortsetzend): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, kommen wir wieder zum Thema zurück. Überlange Verfahrensdauern sind für Betrof­fene, insbesondere für Kinder, in diesem Bereich nicht zumutbar. Jetzt sage ich, Rich­ter sind Richter, Sachverständige sind Sachverständige. Viele Verfahren dauern deswegen so lang, weil es immer wieder Sachverständigengutachten gibt, die dann wieder nicht akzeptiert werden.

Meine ganz konkrete Frage: Welche Maßnahmen werden Sie innerhalb des Ressorts ergreifen, damit im Sachverständigenbereich Gutachten schneller erstellt werden und diese Gutachten dann auch Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung sein kön­nen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Ja, es ist wirklich ein Problem, dass teilweise die Sachverständigengutachten sehr lange dauern. Das liegt daran, dass wir sehr wenige Sachverständige in diesem Bereich haben und dass die Richter auch immer wieder auf dieselben Experten zurückgreifen, denen sie vertrauen; das ist auch verständlich. Auch das ist natürlich ein Akt der unabhängigen Recht­sprechung. Ich kann also den Richtern schwer vorschreiben, wen sie als Sachverstän­digen zu bestellen haben und wen nicht.

Es gibt Vorschriften im Gebührenanspruchsgesetz, in der Zivilprozessordnung, die sich mit der Durchsetzung der Fristen beschäftigen, die den Sachverständigen vorgegeben werden. Ich denke aber, dass in diesem Bereich auch ein Instrument helfen könnte,


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