Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 20

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nämlich die Einführung der sogenannten Familiengerichtshilfe – davon ist übrigens auch bereits im Regierungsübereinkommen die Rede –, das heißt, dass wirklich sozial­pädagogisch geschulte Leute den Richtern helfen, die Richter im sozusagen metarechtlichen Bereich und bei der Beweisaufnahme unterstützen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich glaube, da würde sich auch etwas tun bei der Dauer dieser Verfahren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Don­ner­bauer, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Es wurde gerade angesprochen, dass Sachverständigengutachten bei Obsorgeverfahren immer wieder auch eine wichtige Rolle spielen und die Dauer der Sachverständigengutachten vom Gericht oder vom Richter und der Richterin nur schwer zu beeinflussen ist.

Wo sehen Sie darüber hinaus Möglichkeiten, unmittelbar im Bereich der Justiz zum Beispiel mit Schulungen oder gemeinsamen Veranstaltungen zu einer Beschleunigung der Obsorgeverfahren beizutragen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter! Es wird auch das natürlich Thema der Enquete sein, die ich schon angesprochen habe, weil es mir wirklich ein großes Anliegen ist, dass sich in diesem Bereich etwas tut. Es gibt auch schon Vorschläge, aber ich kann zu den Vorschlägen jetzt noch nichts sagen, da ich der Diskussion nicht vorgreifen möchte. Aber es gibt ganz interessante Vorschläge.

Ich habe vorige Woche auch mit dem slowenischen Justizminister Gespräche darüber geführt, und auch die slowenische Justiz hat ganz interessante Modelle, die dazu führen, dass diese Verfahren nicht so lange dauern. Man kann sich überall Anregun­gen holen, und wir werden bei der Enquete dann weiter darüber sprechen. In der Zwischenzeit bleiben wir nicht untätig, sondern wir denken sehr intensiv darüber nach.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, ich möchte im Rahmen von Obsorgestreitigkeiten noch einmal auf diesen ganz konkreten Fall, der sich derzeit in Oberösterreich abspielt, zurückkommen.

Sie haben jetzt klar gesagt, dass es ein OGH-Urteil gibt, das zu akzeptieren ist. Ich entnehme den Medien, dass Sie den Weg einer humanen Lösung, indem Sie mit Ihrem griechischen Amtskollegen Kontakt aufnehmen, nicht einschlagen wollen. Ich frage Sie aber von Frau zu Frau: Wie ist Ihre persönliche Meinung dazu, wenn ein dreijähriges Kind einer österreichischen Mutter, das bestens integriert ist, nach Griechenland abgeschoben wird, in ein Heim, in Zustände, über die wir nicht Bescheid wissen, und zu einem gewalttätigen Vater? (Zwischenrufe des Abg. Krainer.) Wie ist hier Ihre persönliche Meinung, und werden Sie gerade anhand dieses Falles gesetzgeberische Schritte einleiten, dass diese Fälle bestmöglich nicht mehr vorkommen? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Abgeordnete Haubner, ich bin Mutter eines siebenjährigen Buben, und natürlich tut einem, wenn man solche Zeitungsartikel liest, als Mutter das Herz weh; keine Frage. Ich möchte aber noch einmal davor warnen, dass die Berichterstattung in diesen Fällen oft sehr einseitig ist und man auch versucht, mit solchen Fällen Politik zu machen. Das ist


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