Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 21

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etwas, was nicht geschehen darf! Solche Fälle sind nicht dazu da, um Politik zu machen, um zu polemisieren.

Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben diese internationalen Vereinbarungen. Stellen Sie sich vor, es wird ein Kind von einem Vater aus irgendeinem arabischen Land aus Österreich entführt. Da hat natürlich auch Österreich größtes Interesse daran, das Kind zurückzuholen. Genauso ist es offenbar bei diesem Fall. Ich weiß es nicht, ich kenne diesen Fall im Einzelnen nicht. Es gibt da ein anhängiges Verfahren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Aber diese internationalen Vereinbarungen haben schon auch ihren Sinn, ohne jetzt auf diesen konkreten Einzelfall einzugehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Justizministerin! Mit Interesse habe ich Ihre Ausführungen zur Familiengerichtshilfe gehört. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob das Gericht der richtige Ansprechpartner für Familien­streitigkeiten ist. Könnten Sie sich vorstellen, dass in Hinkunft grundsätzlich zuerst eine familienrechtliche Schlichtungsstelle bei familiären Konflikten tätig wird und dort lösungsorientiert arbeitet?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, das ist eine ganz interessante Frage, da würde ich mich gerne einmal mit Ihnen zusammensetzen und darüber sprechen. Das könnte ein Ansatz sein, denn der Richter ist natürlich kein Sozialarbeiter, er ist kein Psychologe oder Mediator. Die Frage ist, ob man Familienstreitigkeiten vorverlagern kann. Aber Sie werden auch bei der Enquete die Möglichkeit haben, darüber zu sprechen, beziehungsweise können wir gerne einmal darüber reden. Wenn Sie interessante Vorschläge haben: Ich bin für alle Vorschläge zu haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 56/M des Herrn Abgeordneten Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Den Grünen ist der Schutz von Verbrechensopfern wichtig. Opfer von Verbrechen haben einen Rechtsanspruch auf Prozessbegleitung. Mir liegt ein Brief der Koordinationsstelle für Prozessbegleitung vor, wonach die diesjährigen Mittel bereits im Mai aufgebraucht sein werden.

Ich halte es gerade im Zusammenhang mit der aktuellen Missbrauchsdebatte für skan­dalös, dass offensichtlich nicht für ausreichende Finanzierung gesorgt wurde. Tatsache ist, wir haben steigende Fallzahlen bei der Prozessbegleitung, letztes Jahr sind mehr Aufgaben dazugekommen, es ist aber nicht mehr Geld geworden.

Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:

56/M

„Können Sie die Finanzierung des gesetzlichen Auftrages im Hinblick auf die Prozess­begleitung für das gesamte Jahr 2010 garantieren?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter! Die österreichische Justiz, das Justizressort, fördert 47 Einrichtungen in Österreich, die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung gewähren. Das ist eine ganz wichtige Sache, da gebe ich Ihnen recht.

 


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