Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 22

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Wir haben 5 Millionen € zur Verfügung für Prozessbegleitung, für derartige Maß­nahmen. Unsere Förderpraxis ist die, dass wir nicht gleich alles auf einmal aus­schütten, sondern zunächst einmal einen Teil. Dann schauen wir uns die Anfallszahlen an, und in der Folge gibt es die Möglichkeit von bedarfsorientierten Nachtrags­förderungen. Das ist unser System. Wir müssen hier flexibel sein, denn die Fallzahlen sind nicht vorhersehbar, die Entwicklung ist total unterschiedlich. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Steinhauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Frau Justizministerin! Eine Garan­tieerklärung sieht anders aus, und bis vor Kurzem war auch die Botschaft aus dem Justizministerium eine andere. Ihre Ministeriumssprecherin Swoboda hat im „Standard“ vom 4. März gesagt, dass eine ausreichende Finanzierung nicht garantiert werden könne. Das ist ein klarer Widerspruch zu Ihrer Darstellung.

Ich frage Sie: Können Sie garantieren, dass jeder Fall, den eine Opferschutz­einrich­tung hinsichtlich der Prozessbegleitung übernimmt, für das Jahr 2010 auch durch das Justizministerium bezahlt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, ich bin keine Hellseherin, ich weiß daher nicht, wie viele Fälle dieses Jahr noch anstehen. Natürlich müssen wir auch den budgetären Gegebenheiten folgen, das ist heutzutage eben so. Wichtig ist in diesem Bereich, dass wir treffsicherer werden, dass wir wirklich zielgerichteter Prozessbegleitung gewähren.

Ich habe jetzt von einem Fall gehört, da wurde einem Türsteher einer Diskothek Prozessbegleitung gewährt. Für diese Fälle, finde ich, ist die Prozessbegleitung nicht gedacht. Vielmehr müssen Kinder unterstützt werden, die missbraucht werden, Frauen unterstützt werden, Opfer, die wirklich Hilfe brauchen. Ich glaube, da müssen wir treffsicherer werden. Das ist ein ganz wichtiges Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Wir haben gerade über die Prozessbegleitung gesprochen. Diesbezüglich hat es ja im Jahr 2009 Gesetzesänderungen gegeben. Es können Opfer, die emotional besonders betroffen sind, nicht nur im Strafprozess, sondern auch im Zivilprozess, insbesondere auch im Außerstreitverfahren, wo es um Obsorgefälle und Ähnliches geht, prozess­begleitet werden. Das ist gut, diese Regelung ist sinnvoll.

Meine Frage an Sie lautet: Warum ist dann der Hinweis, dass es sowohl für Zivilpro­zesse als auch im Bereich des Außerstreitverfahrens diese Prozessbegleitung gibt, auf der „Heimseite“, der Homepage des Bundesministeriums für Justiz noch nicht zu finden, sondern noch immer der Stand von 2006 und 2007, dass es nur die straf­rechtliche, strafprozessordnungsmäßige Relevanz gibt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Danke für die Anre­gung, Herr Abgeordneter. Ich werde mich gleich darum kümmern und schauen, dass wir das korrigieren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Danke!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Sacher, bitte.

 


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