Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 125

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Erinnern darf ich in diesem Zusammenhang daran, dass die Umsetzung von Gesund­heitsthemen Aufgabe der Länder ist; wir bewegen uns da im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung. Der Gesundheitsbereich ist von den Bezirksverwaltungsbehörden, von den Bundesländern umzusetzen – und teilweise sind, was eben den Arbeitnehmer­schutz anlangt, auch die Arbeitsinspektorate gefordert.

Jedenfalls wird jeder Österreicher/jede Österreicherin am 1. Juli 2010 sagen können: Ich besuche keine Gaststätte, wenn darin geraucht wird! Und aufgrund der Kenn­zeichnung der Lokale wird ganz klar ersichtlich sein, wo geraucht werden darf und wo nicht.

Zusammenfassend: Dieses Tabakgesetz hat in Österreich dazu geführt, dass auch in den Gaststätten das Rauchen grundsätzlich nicht mehr gestattet ist. Es gibt Aus­nahmen, und diese Ausnahmen haben dazu geführt, dass in Zukunft mehr rauchfreie Räume für die Bevölkerung zur Verfügung stehen.

Ich habe mich klar und deutlich den Wünschen der Gastronomie entgegengestellt, die eine Verlängerung der Übergangsfrist haben wollte. Ich sage noch einmal ganz klar: Seit Juni 2008 hat jeder Gastronom gewusst, wie das Gesetz und seine Wirkung in Zukunft ausschauen werden. Zwei Jahre lang haben Gastronomen Zeit gehabt, zu handeln. Mir tut daher niemand leid, der in Zukunft Strafen bekommt, wenn er sich nicht an das Gesetz hält. Ich lade alle ein: Machen Sie ein Nichtraucher-Lokal! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe auch schon angesprochen, dass das Bundesministerium für Gesundheit eine Evaluierung des Tabakgesetzes in Auftrag gegeben hat. Ich werde zu gegebener Zeit – das wird nicht mehr lange dauern – die Öffentlichkeit von diesen Ergebnissen informieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer sich in Zukunft nicht an das Gesetz hält, wird mit Strafen zu rechnen haben. Diese Leute tun mir nicht leid. Das Geld wird dem Sozialbereich zukommen. Ich persönlich leiste meinen Beitrag darüber hinaus: Ich rauche nicht und möchte auch ein gutes Beispiel für die Jugend sein. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von insgesamt 25 Minuten zu.

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Wir wollen aber Van der Bellen! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zwischen uns geht nicht ein Löschblatt! – Abg. Dona­bauer: Wir wollen jemanden, der sich auskennt!)

 


15.31.29

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sie haben mich zitiert. Ob ich mich jetzt darüber freuen soll oder nicht, habe ich noch nicht entschieden. Ich gebe natürlich zu, ich habe gedacht, dieses Gesetz ist ein Kompromiss und ein erster Schritt.

Jeder Kompromiss ist ein erster Schritt, nur muss man sich dann anschauen, was daraus entsteht. Man hat gesehen, dieses Gesetz ist äußerst bürokratisch umzuset­zen, vielfach vage und schafft Interpretationsräume oder zumindest Konflikt- und Streitpunkte. Es wurde eigentlich sehr zögerlich, hinhaltend, retardiert umgesetzt.

 


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