Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 142

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so –, geht dann eben in ein Raucherlokal. Der Markt regelt und steuert das selbst, und die Menschen wie auch die Wirte können selbstbestimmt und frei entscheiden, welchen Weg sie betreffend Rauchen gehen wollen.

Unterstützen Sie diese Initiative, die ich in Form folgenden Antrages einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petzner, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für Wirte und Gäste – freie Deklaration zum Raucher- oder Nichtraucherlokal

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der den Umbauzwang für die Gastronomie durch eine Regelung ersetzt, die Wirten die Möglichkeit einräumt, ihre Lokale ganz oder teilweise für Raucher oder Nichtraucher zu betreiben und die Wahlmöglichkeit der Gäste durch eine entsprechende von außen erkennbare Deklaration der Lokale gewährleistet.“

*****

Ein einfacher, aber effizienter und unkomplizierter Ansatz zum Wohle der Touristiker, zum Wohle der Wirte, zum Wohle der Raucher und der Nichtraucher. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

16.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Antrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petzner, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlfreiheit für Wirte und Gäste – freie Deklaration zum Raucher- oder Nichtraucherlokal

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde betreffend Schaffung eines gene­rellen Rauchverbotes in den Räumen der Gastronomie

Die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist zur Schaffung von getrennten Raucher- und Nichtraucherräumen in der Gastronomie geht zu Ende, und viele Gastwirte haben aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht die Möglichkeit, hier eine klare Trennung in eine Raucher- und Nichtraucherzone vorzunehmen.

Aus diesem Grund muss es solchen Wirten in der Gastronomie möglich sein sich zu entscheiden, ob sie ein reines Raucherlokal oder ein reines Nichtraucherlokal führen wollen.

Das BZÖ spricht sich klar und deutlich gegen eine Verbotspolitik und eine Allmacht des Staates bis in die persönlichen Lebensbereiche jedes Menschen hinein aus - und aus diesem Grund ist es auch die Aufgabe des mündigen Bürgers, sich für ein Lokal zu entscheiden, das ein Nichtraucherlokal ist oder Räume für Nichtraucher bereit hält, um nicht in Kontakt mit Rauchern zu gelangen.

 


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