Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 144

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Zur Wahlfreiheit – leider ist Kollege Grosz nicht im Saal, aber andere haben das auch so angeführt. Kollege Rasinger hat kurz das Beispiel mit dem Verkehr gebracht, ich würde das gerne weiterführen. Wir verbieten es auch, dass jemand 180 km/h fahren darf, sei es auf der Bundesstraße oder auf der Autobahn. Nicht nur, damit er geschützt ist und wir nicht die Kosten seines Unfalls tragen müssen, sondern auch, damit er nicht am Straßenrand alle niedermäht.

Es gibt Materien, da muss das Gesetz, da müssen wir eingreifen, um Betroffene, am Rande Betroffene zu schützen. Genau darum geht es in dieser Frage. Ich verstehe nicht, warum Sie alle das offensichtlich nicht nachvollziehen können.

Die Beschäftigten im Gastgewerbe brauchen unsere massive Unterstützung, unseren Schutz. Wir wissen, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz versagt beim Schutz der Beschäftigten im Gastgewerbe total, was den Nichtraucherschutz betrifft. Es regelt zwar das Rauchverhalten von Kollegen untereinander, das Rauchverhalten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber die Gäste sind nicht involviert. Das sagt sogar die Verfassung, da kann sich der ArbeitnehmerInnenschutz nicht einmischen. Auch die gesetzlichen Grenzwerte – Klubobfrau Glawischnig hat es schon angeführt – werden da nicht schlagend. Der ArbeitnehmerInnenschutz versagt in Bezug auf Nichtraucher­schutz im Gastgewerbe total. (Beifall bei den Grünen.)

Sicher, es gibt diese Schutzbestimmungen – nennen wir sie einmal so – in den Kollek­tivverträgen. Aber ich sage Ihnen ehrlich, wenn man kündigt, weil man durch Passiv­rauchen so belastet ist, und dann die Abfertigung doch bekommt, ist das keine Schutzmaßnahme. Das klingt einfach nach dem Beruhigen von schlechtem Gewissen.

Meine Damen und Herren, die Unternehmen – so viel zum Kollegen Petzner – sind eben nicht bereit, ihre Mitarbeiter vor dem massiven Krebsrisiko, das durch Passiv­rauchen entsteht, zu schützen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Sie sind eben nicht bereit, das ist der Punkt. Genau deshalb müssen wir das tun. Deshalb muss der Gesetzgeber eingreifen und die über 300 000 Mitarbeiter vor diesem hohen Krebsrisiko, vor diesen 52 Substanzen, die im Tabakrauch enthalten sind, schützen. Ich meine, es kann doch nicht so schwer sein, das zu verstehen.

Meine Damen und Herren! Das ist der Grund beziehungsweise auch das ist der Grund dafür, warum das Rauchen in Lokalen künftig nicht mehr möglich sein soll. (Beifall bei den Grünen.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Silhavy gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.

 


16.38.14

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn man die bisherige Diskussion betrachtet, kann man sagen: Raucher und Nicht­raucher, Raucherinnen und Nichtraucherinnen waren am Rednerpult, ebenso die GesundheitssprecherInnen. Es waren die Wirtschaft, der Tourismus und VertreterInnen von ArbeitnehmerInnenschutzinteressen am Wort. Im Wesentlichen hat man aber erkennen können, dass quer durch die Fraktionen sehr unterschiedliche Positionen gegeben sind, weil Rauchen eben nicht nur ein Sachthema, sondern sehr wohl auch ein emotionales Thema ist.

Deshalb glaube ich, dass der wesentlichste Punkt bei allen Veränderungen – und das war ein bisschen ein Pferdefuss bei der Entstehung der letzten Regelung – die Ein­beziehung der Betroffenen ist, nämlich die Einbeziehung jener, die das Gesetz zu vollziehen haben, aber auch die Einbeziehung der RaucherInnen und NichtraucherIn­nen.

 


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