Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 163

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Stimmen Sie dem zu und schauen Sie, dass wir diesen Antrag in Kürze im Ausschuss behandeln! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Ich bin für das Berufs­bild eines Gütesiegel...!)

17.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


17.44.21

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Pirklhuber hat die Position der Grünen zur Lebensmittelkennzeichnung, zu einem Gütezeichen sehr ausführlich dargelegt. Auf den Antrag, den wir heute diskutieren, ist er kaum eingegangen, insbesondere nicht auf den Inhalt beider Bestimmungen, die geändert werden sollen.

Ich möchte nur ein paar Klarstellungen vornehmen, Wolfgang Pirklhuber! Das AMA-Gütezeichen ist kein staatliches Zeichen. Ich möchte das mit aller Deutlichkeit festhalten. Das wird immer wieder vermengt. Eine staatliche Gütezeichenregelung wird es nach der Vereinbarung zwischen SPÖ und ÖVP, wie wir sie im Regierungs­über­einkommen getroffen haben, geben. Es wird ein Gütezeichengesetz geben, und es gibt dazu auch einen einstimmigen Beschluss dieses Hauses.

Kollege Wolfgang Pirklhuber, du bist in deinem Redebeitrag in erster Linie auf die Her­kunftsproblematik eingegangen. Jetzt sage ich noch etwas ganz klar: Die Herkunfts­kennzeichnung kann nicht über ein Gütezeichengesetz geregelt werden, sondern nur über die EU-Informationsverordnung, die vor Kurzem den EU-Umweltausschuss pas­siert hat. Wir werden im Juni 2010 sehen, welche Möglichkeiten die Mitgliedstaaten haben, um Herkunftskennzeichen tatsächlich in ihrem Bereich zu normieren und aus­zu­weisen.

Eine dritte Feststellung zur Rede des Kollegen Pirklhuber: Diese Täuschungshand­lungen, die er dargestellt hat, sind jetzt bereits verboten. Es gibt einen klaren Tat­bestand in § 2 und § 5 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, wonach eine Irreführung in der Aufmachung grundsätzlich verboten ist.

Das Problem, das wir haben – und das ist nicht das Problem des Bundes –, liegt in der Lebensmittelaufsicht der Bundesländer. Für die Lebensmittelaufsicht sind die Organe der Bundesländer zuständig. Es liegt beispielsweise, Kollege Pirklhuber, am Kollegen Anschober in Oberösterreich, dass er entsprechende Kontrollen veranlasst. (Zwischen­ruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Ich habe mich über Aussagen des Kollegen Anschober in der Öffentlichkeit gewundert, dem offenbar überhaupt nicht bewusst war, dass es bereits eine Verbotsbestimmung im LMSVG gibt, und der öffentlich den Nationalrat aufgefordert hat, eine derartige Regelung zu schaffen.

Ich halte noch einmal fest: Die Kontrolle der bestehenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen liegt allein an der Lebensmittelaufsicht der Bundesländer, gleichgültig, ob das die Steiermark, Salzburg, Burgenland oder Wien ist. Die Lebensmittelaufsicht hat im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung diese gesetzlichen Bestimmungen eben zu kontrollieren.

Jetzt komme ich noch einmal zum Antragstext zurück. Die Grünen verlangen in Ihrem Antrag eine Änderung des AMA-Gesetzes – ich darf es vielleicht erläutern, Kollege Pirklhuber, da das von dir nicht gemacht wurde! –, indem in § 3 Abs. 1 Z 2 eine Ergänzung vorgenommen werden sollte, dass es auch Aufgabe der AMA sein sollte, eine gentechnikfreie Produktion sicherzustellen.

 


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