Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 165

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Noch etwas: Ich glaube, dass es nicht unbedingt vernünftig wäre, dass man alles genau aufsplittet und in Einzelteile zerlegt. Ich kann sagen, jetzt habe ich Bio da. Dann kann ich bei Bio noch unterscheiden, mache ich für Milch separate Werbung, für Fleisch separate Werbung, für Obst und für Gemüse und was es sonst noch an Produkten gibt, eine separate Schiene bei der Werbung. Bleibe ich jetzt bei der Milch – was mache ich dann? Mache ich dann noch eine separate Werbeschiene für die aus Silofutter erzeugte Milch und eine zweite Werbeschiene für Milch aus silofrei erzeugter Fütterung? Dann muss ich noch unterscheiden: Mache ich für Heumilch, die bio ist, eine separate Werbeschiene und für Heumilch, die nicht bio ist, eine separate Werbeschiene?

Ich glaube, das ist nicht ganz zielführend, sondern da sollte man es doch beim horizontalen Ansatz belassen, da wird man in der Zukunft sicherlich besser fahren.

Abschließend: Ich glaube, dass dieser Antrag insgesamt überschießend ist und wir daher den Fristsetzungsantrag auch nicht brauchen. Ich glaube, dass dieser Antrag des Kollegen Pirklhuber insgesamt höhere Kosten und eine geringere Effizienz bringen würde. Aus diesem Grund wäre es nicht richtig, dem zuzustimmen. Wir werden daher auch dem Fristsetzungsantrag in diesem Fall die Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der ÖVP.)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


17.54.09

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir werden dem Fristsetzungsantrag zustimmen, einfach aus dem Grund, dass wir wieder einmal eine Sitzung des Landwirtschaftsausschusses haben. Wir haben ja gesehen, es gibt unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema, und ich bin dafür, dass wir das im Ausschuss besprechen.

Es geht uns aber nicht nur um die Punkte, die in diesem Antrag angesprochen sind. Bei der Gütesiegel- und Markenzeichenverordnung sind wir uns, glaube ich, alle einig, das haben wir auch schon mehrfach erörtert, und da gibt es auch schon ent­sprechende Anträge dazu. Es gehört dieser ganze Wust einfach einmal bearbeitet, denn das ist für den Konsumenten tatsächlich unzumutbar. Spätestens seit dem „Hart­berger Bauernquargel“ müssten alle Alarmglocken schrillen, dass man einmal aufräumt mit den ganzen Sachen, denn das ist lupenreine Konsumententäuschung. Da müsste man dringend etwas tun. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Natürlich können Sie jetzt sagen, wenn das Gütezeichen drauf ist, kann der Kon­sument genau erkennen, dass es ein österreichisches Produkt ist. In Wirklichkeit ist es so, dass der Konsument das nicht erkennen kann, weil er nicht so weit ist, dass er darauf schaut, und weil er sich in dem ganzen Wust von Gütezeichen nicht auskennt.

Dieser Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt werden, aber wir wollen in der nächsten Ausschusssitzung natürlich auch über die AMA diskutieren, denn es gibt wesentliche Punkte im Bereich der AMA, über die man tatsächlich reden muss, denn die AMA ist mittlerweile wirklich ein riesiger Verwaltungsapparat geworden. Ich sage es heute bewusst, auch wenn es ein böses Wort ist, aber das hört man von vielen Bauern: Was die AMA bei den Kontrollen macht, ist eine reine Schikane für die Landwirte! Das muss man wirklich sagen. Und da muss man wirklich versuchen, von unserer Seite, von Parlamentsseite, auch vonseiten des Ministeriums, Einfluss auf die AMA dahin gehend auszuüben, dass man da mit Maß und Ziel vorgeht.

 


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