7. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (585 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (620 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (603 d.B.): Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 5. allgemeinen Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEB-5) (621 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit des Ausschlusses aus der Währungsunion (622 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Tagesordnungspunkten 6 bis 9 geht es, wie wir schon gehört haben, um zwei Doppelbesteuerungsabkommen. Das sind Folgen der Lockerung unseres Bankgeheimnisses, und man kann darüber sehr trefflich diskutieren.
Es geht weiters um die Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Asiatischen Entwicklungsbank. Auch darüber kann man trefflich diskutieren, schon allein, wenn man hört, wie einige asiatische Staaten uns inzwischen überholen – und wir beteiligen uns dort an der Entwicklungshilfe einer Entwicklungsbank.
Aber darüber will ich jetzt nicht sprechen, sondern hauptsächlich über einen Entschließungsantrag, über den in der letzten Ausschusssitzung interessiert diskutiert wurde, wo ich ein bisschen zum „Deppen“ gemacht wurde. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.) – Aber da bin ich nicht wehleidig, kein Problem. Im Endeffekt, glaube ich, wäre es für das Plenum interessant, zu wissen, worum es sich dabei handelt. Es handelt sich um folgende Entschließung:
„Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, sich dafür einzusetzen, dass Staaten wie Griechenland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser ausgeschlossen werden und ihre alten Währungen wieder einzuführen haben.
Von Floatingbeschränkungen wie etwa den Schwankungsbandbreiten des EWS ist bis auf weiteres unbedingt abzusehen.‘“
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