Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 84

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eine Fristverlängerung stattfindet. Und wir sind uns alle, glaube ich – nachdem dies eine über den Gegenstand einer parteipolitischen Diskussion hinausgehende Materie ist –, einig, dass, sollten diese fünf Arbeitstage sich als zu kurz herausstellen, wir dann entweder eine Verlängerung der Frist vornehmen oder ein sich vielleicht in der Zwi­schenzeit herauskristallisierendes besseres System schaffen wollen und auch werden.

Damit habe ich den Abänderungsantrag erläutert, den ich vorhin formal eingebracht habe und der im Übrigen auch verteilt worden ist. Er steht somit, soweit ich das richtig beurteile, mit zur Verhandlung. Dies zu erklären ist aber Sache des Herrn Präsidenten.

Der Sanierungsplan sieht vor, dass ein umfassendes Konzept erstellt werden soll und dass der Masseverwalter eine Prüfung durchzuführen und dann das Unternehmen ge­meinsam mit der Geschäftsführung zu führen hat. Damit wird aber auch klar, dass dem Masseverwalter eine ganz zentrale beziehungsweise bedeutende Rolle zukommt. Ich glaube, dass wir daher alle Interesse daran haben sollten, dass die Qualitätssicherung bei den Masseverwaltern einen sehr, sehr hohen Stellenwert hat.

Wir haben daher einen Entschließungsantrag vorbereitet, in welchem festgelegt ist, dass es verpflichtende Kurse für jene Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft gibt, die in die Liste der Masseverwalter eingetragen werden beziehungsweise sich in diese Liste eintragen wollen. Das heißt, dieser Qualitätsnachweis ist zu erbringen. Die­se Qualitätskontrolle soll sicherstellen, dass das hohe Niveau aufrechterhalten wird, denn es geht da nicht mehr nur um die Lösung rechtlicher Fragen, sondern insbeson­dere darum, Managementverständnis zu haben, etwa Kenntnisse in den Fragen: Wie geht ein Unternehmen in einer Krise vor? Wie sieht die Geschäftsführung aus? Wie soll die Geschäftsführung in einer Krise agieren? – All das sind nicht Fragen rechtlicher Na­tur, sondern zentrale beziehungsweise maßgebliche Fragen der Unternehmensführung.

Ich glaube, dass es da notwendig ist, unter Einbeziehung der Wirtschaftsuniversität und der Universität Wien Ausbildungs-Tools zu schaffen, die sicherstellen, dass wir dieser ganz zentralen Bedeutung des Masseverwalters zukünftig besser entsprechen können, weil es nicht angehen kann, dass wir das wichtige Projekt, Unternehmen län­ger am Leben zu erhalten oder insgesamt im Kreislauf der Wirtschaft zu behalten, nicht mit einer entsprechenden Qualitätssicherung sicherstellen.

Ich glaube, dass das vorliegende Gesetz ein sehr gutes ist, dass damit eine gute Ent­wicklung ermöglicht wird. Dort, wo sich Schwächen herausstellen sollten, werden wir sicherlich nachbessern. Insofern ist es wichtig, dass man ein entsprechendes Moni­toring durchführt und sich anschaut, wie sich dieses Gesetz in der Praxis bewährt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Don­nerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen ist verteilt worden, gilt als ordnungsge­mäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen zum Be­richt des Justizausschusses (651 d.B.) zur Regierungsvorlage (612 d. B.) betreffend eine Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung in Insolvenzordnung umbenannt und gemeinsam mit dem Insolvenzrechtseinführungsgesetz, dem Gerichtsgebührengesetz, dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz, dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, dem IEFService-GmbH-Gesetz, dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, dem Land-


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