unsere Ideen, eigentlich!) Ich halte die Ökologisierung des Steuersystems für richtig. Wenn Sie mich oder einen Mandatar hier fragen, ob wir die Verfassung einhalten, dann beantwortet sich das, glaube ich, von selbst. Wir sind auf die Bundesverfassung abgelobt, das ist ganz klar. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Moser und Mag. Wurm.) Sie haben ja auch registriert, dass wir heute im Anschluss an die Fragestunde das Bundesfinanzrahmengesetz diskutieren werden. Wir sind jetzt in der Phase, diese Konzepte zu entwickeln.
Ich meine, Sie werden mit mir doch darin übereinstimmen, dass eine Ökologisierung des Steuersystems, ein Umbau des Steuersystems nicht von heute auf morgen erfolgen kann, wenn er seriös ist – und darauf haben die Österreicher und Österreicherinnen Anspruch. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 62/M der Frau Abgeordneten Mag. Brunner. Ich bitte um die Frage.
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die ÖBB planen, das Kraftwerk Spullersee zu erweitern und dazu Wasser von den ursprünglichen Teilen des Lech abzuleiten. Dabei handelt es sich um ein „Natura 2000“-Gebiet, um ein Gewässer, das in sehr gutem Zustand ist und daher nach Wasserrahmenrichtlinie zu erhalten ist. Es sind dort auch 10 Millionen € an Steuermitteln in die Revitalisierung geflossen, und das Ganze hat auch einen touristischen Wert. Es ist als Naturpark ausgewiesen und daher auch nach dem Gewässerbewirtschaftungsplan zu schützen. Sie entscheiden in erster und letzter Instanz über die Genehmigung dieses Kraftwerks.
Daher meine Frage:
„Werden Sie das Wildflusssystem des Lechs vor Ableitungen für das ÖBB-Kraftwerk Spullersee schützen?“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wie Sie richtig gesagt haben, plant die ÖBB-Infrastruktur Bau AG die Erweiterung des Kraftwerks Spullersee. Dieses Verfahren läuft und ist bei der obersten Wasserrechtsbehörde in meinem Haus anhängig. Ich bin nicht der Einzige, der da entscheidet, sondern es entscheiden auch andere Institutionen. Das Land Tirol hat beispielsweise bereits einen positiven naturschutzrechtlichen Bescheid erlassen; auch das Land Vorarlberg müsste einen diesbezüglichen Bescheid erlassen; das BMVIT hat einen eisenbahnrechtlichen Bescheid erlassen.
Man muss die Dinge – und darauf hat jeder Anspruch, der ein Projekt einleitet – von beiden Seiten sehen. Die ÖBB planen, dort erneuerbare Energie zu produzieren. Andererseits ist, wie Sie sagen, der Lech ein sehr wertvolles ökologisches Gewässer. Die Bergbauern sind auch betroffen, weil es dort um ihre Wasserrechte geht. Auf jeden Fall hat jeder Anspruch darauf, dass diesbezüglich in einer Wasserrechtsverhandlung ordnungsgemäß vorgegangen wird.
Es hat vor Kurzem einen Dialog in Vorarlberg gegeben, auf Einladung des dortigen Landesrats Schwärzler, bei dem die Beteiligten – also einerseits die betroffenen Bauern und Grundbesitzer und andererseits die ÖBB – dabei waren, und man hat sich darauf geeinigt, dass eine Nachdenkpause stattfindet, weil die beiden Gruppierungen
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