Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 140

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müssen uns auch nicht mehr dafür schämen, dass politisches Versagen mit Billigst­arbeitskräften aus dem Ausland behoben wird. Das ist einfach peinlich.

Herr Minister, als Grüne sage ich nicht: Steigen Sie in dieser Sache aufs Gas!, sondern ich sage: Treten Sie endlich in die Pedale! (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit.)

16.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Gewünschte Redezeiteinstellung: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Mayerhofer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dolinschek –: Sigi, sag es ihnen, wie es wirklich ist!)

 


16.06.30

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheit des Personenverkehrs ist eine der vier Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union. Sie besagt, dass EU-Bürger innerhalb der Union frei reisen, studieren und arbeiten können. Das war uns auch damals bewusst, als wir in Regierungsverantwortung waren, weil es natürlich sehr, sehr große Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten, bei den Löhnen und so weiter gibt, wenn es zu einer Erweiterung der Europäischen Union kommt, vor allem im Mittel- und Ostbereich der europäischen Staaten.

Wir wissen, dass dort das Lohnniveau ja nicht einmal die Hälfte ausgemacht hat, und deshalb sind auch Übergangsbestimmungen ausverhandelt worden. Und einer, der diese Übergangsbestimmungen ausverhandelt hat, war der ehemalige Bundesminister Vizekanzler Herbert Haupt – der übrigens im Personenkomitee für die Präsident­schaftskandidatin Frau Rosenkranz ist, aber keiner von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei, erwähnt das hier herinnen. Irgendetwas hat der Herbert Haupt dort nämlich bewirkt, und da muss ich sagen: Dazu muss man auch stehen.

Was diese Übergangsbestimmungen betrifft, so waren es Österreich und die Bundes­republik Deutschland, die das am meisten ausgenützt haben, also mit sieben Jahren. Nach zwei Jahren hat man ja wieder beantragen müssen, dass die Übergangsfristen für weitere drei Jahre beibehalten werden. Und nach Ablauf der fünfjährigen Über­gangsfrist war um weitere zwei Jahre zu verlängern, weil eben die Entwicklung in den neuen Mitgliedsländern nicht so weit war, weil es noch immer große Unterschiede gegeben hat. Man hat sich ja erwartet, dass sich in diesen sieben Jahren das Lohn­niveau, die Lebenshaltungskosten und überhaupt die Lebensstandards in diesen Staaten jenen Österreichs und der anderen mitteleuropäischen Staaten angleichen. – Das ist aber nicht so passiert, und das wird noch einige Jahre dauern. Sämtliche Statistiken, die uns hiezu vorliegen, sagen ja auch, dass das auch bis 2015 kaum erreicht sein wird.

Tatsache ist, dass wir vor dem Problem stehen, dass die Arbeitslosenquote bei uns bei zirka 5 Prozent liegt, in Slowenien liegt sie bei 6 Prozent, und in den wichtigsten anderen Staaten, die an uns angrenzen, also in der Slowakei, in Tschechien und in Ungarn, aber auch in Polen beträgt die Arbeitslosenrate zwischen 8 und 14 Prozent. Das ist halt ein bisschen mehr. Und genau das ist jener Bereich, wo wir Vorsorge treffen müssen, denn mit 1. Mai des nächsten Jahres sind die Übergangsfristen vorbei. Die Zeit ist relativ kurz, wir haben genau ein Jahr Zeit. Und da sage ich jetzt Folgen­des, werte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Ich meine, man kann alles ver­langen vom Bundesminister, auch dass er das verhandelt. Ich glaube aber nicht, dass er das dort zu einem Erfolg führt, denn da werden die werten Kollegen und Kolleginnen in der Europäischen Kommission schon etwas dagegen haben. – Das ist halt das eine. Davor haben wir immer gewarnt. Die Entwicklung war eine andere.

 


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