Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 21

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09.03.36Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Die Amtlichen Protokolle der 64. und 65. Sitzung vom 5. Mai 2010 sind in der Parla­mentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Faul, Fürntrath-Moretti und Mag. Ko­run.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundeskanzler Werner Faymann wird abends durch den Vizekanzler und Bun­desminister für Finanzen Dipl.-Ing. Josef Pröll vertreten.

09.04.15Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5268/J bis 5336/J;

Zurückziehungen: 5321/J und 5324/J;

2. Anfragebeantwortungen: 4734/AB bis 4813/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates):

35/ABPR bis 37/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Gesetzesantrag des Bundesrates vom 6. Mai 2010 betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem zur Durchführung des Vertrags von Lissabon das Bundes-Verfas­sungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäi­schen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde er­lassen werden, geändert werden (Lissabon-Begleitnovelle) (691 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird (712 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (713 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (714 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (715 d.B.),

 


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