11.18
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat eine Frage von Klubobfrau Glawischnig gegeben – mit dem Ersuchen um eine vernünftige Antwort; ich werde mich bemühen.
Wir sind zu dieser Regelung gekommen, weil es sich ausdrücklich um eine Übergangsregelung handelt, denn mit 1. Jänner kommt eine neue Tabaksteuerrichtlinie von der Europäischen Kommission, und dann wird die Struktur der Tabakbesteuerung richtigerweise europaweit grundlegend überarbeitet. Und für diesen kurzen Zeitraum waren wir der Auffassung, dass diese Regelung, wie sie jetzt getroffen worden ist, eine vernünftige ist.
Es bleibt jetzt Ihrer Beurteilung überlassen, ob das für diesen kurzen Zeitraum vernünftig ist oder nicht. Wir gehen davon aus, denn alles andere hätte wenig Sinn gemacht im Wissen, dass am 1. Jänner europaweit mit der Tabaksteuerrichtlinie ohnehin eine neue Regelung kommt.
Und was die Aufhebung der Verordnung des Gesundheitsministers betrifft, bitte ich, die Fragen diesbezüglich an den Gesundheitsminister zu richten, wie er hier im Interesse der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher weiter vorgehen wird.
Zur zweiten Frage, die hier gestellt worden ist: Was die Entwicklung der Benzinpreise betrifft, ist es tatsächlich so, dass zuletzt die Rohstoffpreise auch gestiegen sind. Und ich komme Ihnen nicht, wie Sie das formuliert haben, mit dem Euro-Dollar-Schmäh, aber natürlich kommt das auch dazu – Sie wissen es. Gegen den Markt kann man nicht Politik machen. (Beifall bei der ÖVP.)
11.19
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich wiederhole, dass wir die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 nach Erledigung der Punkte 4 bis 8 vornehmen werden.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (656 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2010 – SanktG) erlassen und das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) geändert wird (739 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (661 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden (740 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1042/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beibehaltung von Fremdwährungskrediten (743 d.B.)
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