Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 171

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der Kinder an der Armutsgrenze. (Abg. Kickl: Unglaublich!) Das ist ja unglaublich, meine Damen und Herren, und dagegen wird nichts getan?!

Die Benachteiligung der Frauen, die hier immer wieder angeführt wird, ist auch so eine Geschichte. Natürlich gehören Frauen gefördert, aber auf dem Arbeitsmarkt gehören genauso Familien gefördert. Das heißt, wenn sich mehrere Personen um einen Arbeitsplatz bewerben, muss der die Arbeit bekommen, der eine Familie erhält – auch wenn es ein Mann ist, meine Damen!

Für die Zukunft unserer Familien und unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich Förderungen ausstoßen, dass Familien gefördert werden.

Wichtig ist auch die Betreuung der Angehörigen. Wie schaut es denn da aus? Wer macht denn das? – Das machen auch die Frauen. Das ist eine Arbeit, die unbedankt ist und den Familien nicht finanziell abgegolten wird. Wie schaut denn das aus? – Der Sozialstaat lebt davon, dass Frauen die unbezahlte Arbeit zu Hause machen, und sie sind nicht abgesichert! Da erwarte ich mir von Ihnen doch eine Absicherung, zumindest was die Pensionen betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, ich ersuche Sie, tatsächlich mit all Ihren Kollegen dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Familien keine Sozialfälle werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartel­gruber mit den restlichen 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.30.40

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Inanspruchnahme sozialer Leistungen darf nicht zum Lebensprinzip werden. Maßnahmen wie die sogenannte Mindestsicherung, die ja nicht, wie man jetzt vordergründig darstellen will, ein Sicherheitsnetz für den baldigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt darstellt, sondern vielmehr das Gegenteil bewirkt und Einladung zur Hängematte für viele wird, die das Arbeiten ohnehin nicht erfunden haben, sind völlig kontraproduktiv. Sie schaffen eine neue Klasse von Dauerleistungs­beziehern, deren Zahl ständig zunimmt und die von immer weniger Erwerbstätigen erhalten werden muss.

Mit der geplanten Mindestsicherung, die jetzt der Notstand ist, soll ein Betrag von 744 € zwölfmal jährlich ausbezahlt werden. Voraussetzung ist aber, dass man nicht mehr als 3 720 € gespart oder andere verwertbare Dinge im Besitz hat, wie ein Auto oder eine Eigentumswohnung. Die Mindestsicherung bestraft also all jene Öster­reicherinnen und Österreicher, die sich einen Notgroschen gespart oder Eigentum erarbeitet haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wie erklären Sie diese neuen Errungenschaften all jenen Frauen, die jetzt Vollzeit arbeiten und dafür zirka 900 bis 1 000 € im Monat erhalten? Wo bleibt für diese Frauen noch der Anreiz, zu arbeiten, wenn für Vollzeitarbeit gerade um 150 € oder 250 € mehr bezahlt werden? Und obwohl wir heute Vormittag in der Aktuellen Stunde das Thema „Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung steigern“ diskutiert haben, kommt es mir eigenartig vor, dass Sie jetzt gerade jene Frauen nicht berück­sichtigen wollen, die in Berufen tätig sind, in denen sie nicht so viel verdienen. Sie wären gefordert, die Löhne und Gehälter bei den sogenannten typischen Frauen­berufen zu verbessern. Sie sind der Sozialminister, und Sie können auch mit Hilfe Ihrer Gewerkschaft maßgeblich dazu beitragen.

Was mich aber besonders nachdenklich stimmt, ist die Voraussetzung des Bezuges der Mindestsicherung. Herr Minister, entweder haben Sie beim Verlesen Ihrer Antwort


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