Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 172

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zu Frage 11 absichtlich etwas ausgelassen, oder Sie kennen Ihren eigenen Gesetzes­text nicht, denn in Artikel 4 der Artikel-15a-Vereinbarung, 677 der Beilagen, steht:

„Rechtsansprüche auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen vorzusehen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls ...

2. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

3. EU-/EWR-BürgerInnen“.

Irgendwie finde ich das schon eigenartig, denn da haben Sie wirklich etwas vergessen.

Ich bin schon gespannt darauf, wie viele EU-Bürger nach Einführung der Mindestsiche­rung ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen lassen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Wort zur Transparenzdatenbank. In Österreich gibt es eine ganze Palette von Transferleistungen, die in Frage gestellt werden müssen. Viele sind wenig treffsicher, und sie verleiten dazu, nicht mehr als die Stütze in der aktuellen Notlage, sondern als fixer Einkommensbestandteil gesehen zu werden. Und sie kommen durch das europäische Normenwerk viel zu vielen Fremden zugute, wir können es uns jedoch nicht mehr leisten, auch diese de facto zu erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich befindet sich in der größten Wirt­schaftskrise seit den dreißiger Jahren. Unser Land benötigt dringend Reformen, um dieser Krise Herr zu werden. Währenddessen versinkt die Regierung aber immer mehr ins Chaos. Anstatt längst überfällige Reformen jetzt in Angriff zu nehmen, wird von der Regierung nur taktiert. Jetzt müssen schnellstens Lösungen und Reformen her, um unser Land wieder auf Kurs zu bringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich stelle die Uhr auf die Restredezeit von 8 Minuten. – Bitte.

 


17.34.48

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich dann kurz mit dem Antrag des Abgeordneten Dr. Kurzmann beschäftigen, der ja im Zusammenhang mit dem Stillstand in der Sozialpolitik ausge­rechnet die Baufortsetzung zum Koralmtunnel moniert.

Jetzt aber zum eigentlichen Gegenstand der Dringlichen Anfrage. Ich erinnere mich gut daran oder eigentlich kommt es regelmäßig vor, dass der Opposition vorgehalten wird, sie solle ja nicht auf die Idee kommen, irgendetwas zu junktimieren. Wir haben jetzt schon öfter auf diese Art und Weise etwas durchgesetzt, Gott sei Dank – das war dann eh immer gemeinsam, nämlich zwischendurch auch einmal etwas zu junktimieren –, wir sagen Ihnen aber jedes Mal bei dieser Gelegenheit, dass das doch das ist, was Sie womöglich innerhalb Ihrer Parteien, jedenfalls aber in der Bundesregierung die ganze Zeit und durchgehend machen.

Und so ist es gekommen, dass offensichtlich die Mindestsicherung mit – mittlerweile im Jargon nicht mehr „Transferkonto“ – einer Transparenzdatenbank zu verknüpfen sei. Offensichtlich haben Sie das wirklich gemacht, im März bei der Regierungsklausur in Graz.

Wie auch immer, jetzt stehen wir vor dem Befund, dass sich die Bundesregierung, jedenfalls die Mehrheit im Nationalrat nicht dazu durchringen kann, diese Mindest­sicherung, die ja von vielen so gelobt wurde, zu verabschieden, weil es ein Junktim mit etwas anderem gibt.

 


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