Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 202

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Durch das Abstellen auf "Glücksspiele" statt auf "verbotene Ausspielungen" in § 52 Abs 1 Z 9 (Verwaltungsstrafbestimmung) soll jede Bewerbung von Glücksspiel­angeboten, insbesondere durch Dritte im Internet, erfasst werden.

Die Beschränkungen des § 56 Abs 1 betreffen die Konzessionäre und Be­willigungs­inhaber.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


18.39.39

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe an die letzten Worte meines Vorredners Peter Pilz an: Auch ich freue mich, dass das konstruktive Klima im Finanzausschuss bewirkt hat, dass wir hier nicht einfach eine Regierungsvorlage durchgewunken haben, sondern wirklich und immer wieder versucht haben, eine Antwort auf die Frage zu finden: Wie kann man noch Verbesserungen durchführen?

Als Obmann des Finanzausschusses bin ich seit Jahren immer wieder bestrebt, einen breiten Konsens herbeizuführen. Ich scheue mich nie, wenn gute Vorschläge von der Opposition kommen, diese auch in die Beratungen mit einzubeziehen. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wir nehmen dich beim Wort! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: AWD!) Und wenn wir hier eine Gesetzesnovelle haben, der vier Parteien zustimmen, wobei die fünfte Partei einen umfangreichen Abänderungsantrag mitgetragen hat, jetzt auch einen umfangreichen Entschließungsantrag mitträgt, dann, muss ich sagen, ist das letztlich das Ergebnis dieses unglaublich konstruktiven Klimas im Finanzausschuss. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen für diese Zusammenarbeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

Herr Kollege Pilz, ich greife aber auch andere Worte auf, die Worte meines Kollegen von der SPÖ, Jacky Maier. Da stimme ich völlig überein mit ihm: Auch ich bin nicht hundertprozentig davon überzeugt, dass alle Bestimmungen der Weisheit letzter Schluss sind, aber er hat im Finanzausschuss gemeint: Es wäre unverantwortlich, dieses Gesetz nicht mitzubeschließen, nicht mitzutragen, weil es einen Quantensprung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage bedeutet.

Was war bisher? – In den letzten Jahren gab es einen unglaublichen Wildwuchs mit unglaublich vielen illegalen Glücksspielangeboten. Jetzt schaffen wir einen neuen ordnungspolitischen Rahmen mit drei Grundpfeilern: mehr Spielerschutz, mehr Kontrolle, mehr Aufsicht.

Mehr Spielerschutz – Sie haben es selber erwähnt –: Zutrittskontrollen, Alter 18 Jahre, Volljährigkeit, Lichtbildausweis muss hergezeigt werden, Daten werden fünf Jahre gespeichert, und wir schaffen einheitliche Mindest- und Sicherheitsstandards für die Spieler.

Wir schaffen mehr Kontrolle, es gibt eine automatische Anbindung aller Glücksspiel­automaten an das Bundesrechenzentrum. Es ist sehr einfach: Wer nicht angebunden ist, ist in Zukunft illegal.

Wir schaffen zusätzlich mehr Aufsicht durch eine eigene „SoKo Glücksspiel“. Das heißt: Wir schaffen alle Voraussetzungen nicht nur für Spielerschutz und Sucht­prävention, sondern wir schaffen auch Voraussetzungen für Effizienz der Kontrolle. Das ist wirklich ein wesentlicher, ich würde sagen, Quantensprung im Vergleich zur bisherigen Lage.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite